Kugler-Protest gegen Todesurteil für Posting
Abgeordnete Gudrun Kugler, Menschenrechtssprecherin der ÖVP, protestiert: “Dass mit Najmeh Amini eine junge Frau im Iran aufgrund eines Beitrags in den sozialen Medien zum Tode verurteilt wurde, ist erschütternd und scharf zu verurteilen.”
Die Abgeordnete beruft sich dabei auf Berichte von Menschenrechtsorganisationen, denen zufolge die 23-jährige Studentin erstinstanzlich zum Tode verurteilt wurde. Britische Medien haben diese Berichte bestätigt.
Kugler deponiert Protest gegenüber Irans Botschafter
Die Todesstrafe ist unabhängig vom Delikt eine unmenschliche und nicht zu rechtfertigende Form der Bestrafung sowie eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte, sagt Kugler: “Ein Social-Media-Posting darf niemals zu einem Todesurteil führen, unabhängig vom Inhalt.”
Die Menschenrechtssprecherin der Volkspartei hat sich direkt an den iranischen Botschafter in Österreich, Asadollah Eshragh Jahromi, gewandt. Kugler: “Die iranischen Behörden sind dazu aufgefordert, das Todesurteil aufzuheben, jedenfalls aber nicht zu vollstrecken.”
Bereits am 15. Dezember 2022 hat der österreichische Nationalrat einstimmig in einer Entschließung die Anwendung der Todesstrafe im Iran verurteilt. “An dieser Haltung hat sich nichts geändert”, stellt die Parlamentarierin klar, denn: „Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Es gilt, sie mit starker Stimme immer wieder aufs Neue zu verteidigen. Das gilt es im Fall Najmeh Amini ebenso mit ganzer Kraft zu tun, wie bei den vielen anderen Fällen im Iran.”