Innenpolitik

Anzeigen gegen Blümel fallengelassen

Finanzminister Gernot Blümel: Anfangsverdacht nicht bestätigt. Foto: BMF/Wenzel

Die Anzeigen gegen Finanzminister Gernot Blümel wegen des Verdachts der Falschaussage wurden fallengelassen. Diesbezügliche Meldungen in der Online-Plattform des „Kurier“ bestätigte dessen Rechtsanwalt, Mag. Werner Suppan noch am Donnerstag abend gegenüber dem Ö1-Journal.

Damit sind die anhängigen Verfahren gegen Blümel wegen Verdachts der falschen Beweisaussage eingestellt, somit auch die diesbezüglichen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft. Laut Ö1 bestätigte die Staatsanwaltschaft die Information, gab aber keine Begründung ab. Eine Akteneinsicht hatte dieser Tage gezeigt, dass die Verfahren bereits im August niederlegt worden waren, da sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt hatte, wie Suppan erklärte.

 

Anzeigen von Oppositionsparteien

Ausgelöst wurden diese Verfahren gegen Finanzminister Blümel durch Anzeigen der Fraktionsführer der Oppositionsparteien im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Nachdem Blümel als Auskunftsperson im Ausschuss ausgesagt hatte, erfolgten eine Anzeigen durch vier Fraktionen, eine weitere anonym und noch eine durch die NEOS.

Nach seiner Reaktion auf die Einstellung des Verfahren befragt, verwies Rechtsanwalt Suppan auf die Antwort von Hartwig Löger, dessen Verfahren ebenfalls dieser Tage teilweise eingestellt worden waren: Diese Verfahrens-Einstellungen hätten sein Vertrauen in den Rechtsstaat bestätigt.

Das Verfahren wegen einer Chatnachricht an Blümel durch den früheren Novomatic-Chef Harald Neumann läuft noch. Dieser hatte einen Gesprächstermin gewünscht. Zu klären ist, ob es überhaupt zu einer Kommunikation im erbetenen Sinn gekommen ist, so Suppan.

Finanzminister Gernot Blümel: Anfangsverdacht nicht bestätigt. Foto: BMF/Wenzel
Finanzminister Gernot Blümel: Anfangsverdacht nicht bestätigt. Foto: BMF/Wenzel
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