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Neue ORF-Finanzierung: Das sagt Gstöttner
Der ORF muss sich strukturell und wirtschaftlich zu einem modernen Medienunternehmen des 21. Jahrhunderts weiterentwickeln, fordert die ÖVP kurz vor einer Tagung des Medienministeriums. Im Klartext: Mehr Effizienz, schlankere Strukturen, geringere Kosten, abgespeckte staatliche Finanzierung. Und das sagt ÖVP-General Markus Gstöttner dazu.
Unabhängige Prüfung des ORF
Der ORF gehörte einer externen und unabhängigen Prüfung unterzogen, die auch “nicht gerechtfertigte Privilegien” erfassen sollte. Ein verbindlicher Einsparungspfad sollte die Kosten stärker an jene privater Medienunternehmen annähern, heißt es in dem von ÖVP-Generalsekretär Markus Gstöttner vorgelegten medienpolitischen Strategiepapier zum ORF.
Dies bedeute eine moderne Governance-Struktur, demokratisch legitimierte Gremien, einen professionell besetzten Aufsichtsrat und einen mehrköpfigen Vorstand.

Vorschläge für eine ORF-Reform präsentierte ÖVP-Generalsekretär Markus Gstöttner (Bild: im Ö1-Studio). Foto: Screenshot ORF.at
Vorbilder aus Skandinavien
Als Vorbilder für eine sparsame Finanzierung verweist das Papier auf die skandinavischen Modelle. Diese Länder würden einerseits in den Demokratie-Rankings sehr gute Plätze belegen, andererseits öffentlich-rechtliche Medienunternehmen teils aus dem Staatshaushalt finanzieren. Wörtlich heißt es dazu:
“Bei der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender zeigt sich, dass europäische Erfolgsmodelle verschiedene Herangehensweisen wählen. Auch in diesem Bereich ist Skandinavien ein Vorbild. Schweden finanziert den Sender SVT über eine Public-Service-Abgabe, die über das Steuersystem eingehoben wird. Norwegen (laut EIU Democracy Index bestgereihte Demokratie) finanziert seinen Sender NRK unmittelbar aus dem Staatsbudget.”
Diese Beispiele zeigen, dass zwei Denkweisen in der Finanzierung möglich sind, heißt es wörtlich in dem Konzept der ÖVP:
“Anpassung der Haushaltsabgabe an einen enger gefassten öffentlich-rechtlichen Auftrag bzw. die Prüfung einer Streichung der Haushaltsabgabe zugunsten einer dem Verfassungs- und Unionsrecht entsprechenden stabilen, langfristigen und angemessenen, aber betragsmäßig entsprechend angepassten budgetfinanzierten Lösung.”