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Experte vermutet, dass das Kurz-Verfahren „letztlich eingestellt wird“

Foto: iStock/ DirkRietschel

Die Debatte rund um die Beschuldigung des Bundeskanzlers wird im medialen Diskurs von den verschiedensten Facetten beleuchtet. Juristen und Journalisten melden sich zu den Vorwürfen und zur Verantwortung des Bundeskanzler zu Wort. Zugleich mehren sich die Stimmen von Experten, dass das Verfahren nicht den Ausgang nehmen könnte, den sich die Opposition durch ihre Anschuldigungen und Anzeigen erhofft hat. 

Einige Faktoren spielen in die öffentliche Debatte hinein: Etwa die Atmosphäre im U-Ausschuss, dann die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erheben will und wird, und auch die Frage, welche  Staatsanwaltschaft letztendlich zuständig ist. Ein Strafrechts-Professor rechnet letztlich mit der Einstellung des Verfahrens.

 

Deutlicher Unterschied zu einem Gerichtsverfahren

Wie die Wiener Tageszeitung „Die Presse“ berichtet, kann es Zeugen im U-Ausschuss eher passieren, etwas Falsches zu sagen, als vor Gericht. Das läge vor allem an der unterschiedlichen Befragungsweise, jener vor Gericht einerseits und jener vor dem Untersuchungsausschuss des Nationalrats andererseits. Zudem seien die Richter und Staatsanwälte vor Gericht der Objektivität und strikter Sachlichkeit verpflichtet. Im U-Ausschuss sind es hingegen meist politische Gegner, welche die Fragen stellen – der Natur der Sache folgend wird Objektivität hier seltener zu finden sein.

Dass vor dem U-Ausschuss eine andere Atmosphäre herrscht als vor Gericht, betont auch Staatsanwalt Gerhard Jarosch in einem Beitrag auf Twitter. Jarosch ist Präsident der Internationalen Staatsanwältevereinigung und Nationales Mitglied für Österreich bei Eurojust, der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.

In seinen 25 Jahren in der Justiz habe Jarosch zwar Richter erlebt, die in der Verhandlung zwar „Ungustln“ waren, doch auch die hätten ein minimales Verständnis von „Fair Trial“. Im U-Ausschuss sei das anders, wie Jarosch auf Twitter ausführt:

 

Der erfahrene Staatsanwalt beschreibt, warum es durchaus Unterschiede zwischen der Befragung vor einem U-Ausschuss und einem Gericht gibt. Screenshot: Twitter, @Gerhard Jarosch

Der erfahrene Staatsanwalt beschreibt, warum es durchaus Unterschiede zwischen der Befragung vor einem U-Ausschuss und einem Gericht gibt. Screenshot: Twitter, @Gerhard Jarosch

 

Strafrechts-Professor rechnet mit Einstellung

„Die Presse“ bezieht sich in einer weiteren Analyse der Beschuldigungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz und seiner Antworten darauf auch auf Aussagen des Innsbrucker Strafrechtsprofessors Klaus Schwaighofer. Der Rechtswissenschafter Schwaighofer meint laut „Die Presse“, dass man – sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren gegen Kurz kommen – Kurz nicht bestrafen wird, denn „es wird nicht erweisbar sein, dass er vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat“.

Ähnlich bis nahezu gleichlautend hatte sich gestern, Freitag, auch der Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk in den Ö1-Morgenjournalen geäußert. Selbst wenn ein Strafantrag eher zu erwarten sei, so obliege die Beweisführung darüber, dass sich Kurz wissentlich und willentlich falsch verhalten habe der Staatsanwaltschaft. Und es „ist sehr schwierig nachzuweisen“, dass hier Tat und Vorsatz vorliegen. Die Last der Beweisführung liege bei der Staatsanwaltschaft, Kurz brauche sich nicht frei zu beweisen, so Funk, Gründungsdekan der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Sigmund Freud Privatuniversität in Wien.

Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Erwägungen erwartet Strafrechtsexperte Schwaighofer nicht einmal eine Anklage. „Die Presse“ zitiert Schwaighofer: „Meine Vermutung ist, dass es letztlich eingestellt wird.“

Himmelweiter Unterschied zwischen „der Vorstellungswelt der Korruptionsstaatsanwälte und der Realität“

Der renommierte Journalist Andreas Koller, Leiter der Wiener Redaktion der „Salzburger Nachrichten“ und deren stellvertretender Chefredakteur, gibt in einem Kommentar zu bedenken, dass ein wegen Falschaussage verurteilter Kanzler unvorstellbar sei, allerdings zwischen der Vorstellungswelt der Korruptionsstaatsanwälte und der Realität oft ein himmelweiter Unterschied klaffen würde, denn von einer solchen Verurteilung könne, so Koller, (noch?) keine Rede sein.

Für den „Standard“ hieß es schon Mitte April in einer Analyse zur Lage rund um Bundeskanzler Kurz , dass man nach einer ausführlichen Lektüre des Akts zur Causa Casinos den Eindruck gewinnen könne, dass die WKStA „wie ein Rudel Löwen um die ÖVP kreist“. Nur um darauf zu warten, das verwundbarste Mitglied der „türkisen Herde“ zu identifizieren.

Zuständigkeit offen

Was in den Berichten ebenfalls Einzug hält, ist eine Diskussion darüber, wer denn letztendlich für das Verfahren zuständig sei: WKStA oder die Staatsanwaltschaft Wien. Wiederum für „Die Presse“ ist es „brisant und nicht ganz unumstritten“, dass die WKStA bislang das Verfahren führt. Das Delikt der falschen Zeugenaussage würde demnach nicht in den Zuständigkeitsbereich der WKStA fallen. So könne etwa die WKStA selbst das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Wien abtreten. Demgegenüber zeigte sich die WKStA derweil aber eher ablehnend.

Das, was bleibt

Was bleibt ist, dass es sich bei den Beschuldigung des Bundeskanzlers um keine eindeutige Materie handelt. Eine Vorverurteilung ist ohnehin kategorisch auszuschließen. Meinungen in Justiz, Rechtswissenschaft und den Medien zeigen auch, dass die Sicht auf die Sache eine sachlichere Betrachtungsweise verdient, als von der Opposition gewünscht. Experten widersprechen teilweise den aus der Anzeige der Opposition gezogenen Schlussfolgerungen. Nicht zuletzt geht es in dieser Angelegenheit auch um Semantische Feinheiten, die einen deutlichen Unterschied machen