Europa- & Aussenpolitik

Legitime Pushbacks zum Kampf gegen Schlepper

Foto: iStock/ ozgurdonmaz

In der medialen Berichterstattung ist das Wort Pushbacks untrennbar mit dem Wort „illegal“ verbunden. Es wird suggeriert, dass jede Zurückweisung durch Grenzschutzbehörden nicht rechtens ist. EU-Recht und UN-Übereinkommen zeigen: Es gibt legale Pushbacks. Für die Bekämpfung von illegalen Schlepperbanden ist die Praxis essentiell.

 

Um was geht es darum eigentlich? Pushbacks sind Vorgänge, bei denen Flüchtlinge an den Außengrenzen eines Landes zurückgewiesen werden. Das ist keine Erfindung Griechenlands im Zuge der Flüchtlingskrise, sondern gängige Praxis bei illegaler Migration.

Pushbacks sind teil der konsequenten australischen Strategie gegen illegale Migration; Foto:

Pushbacks sind Teil der konsequenten australischen Strategie gegen illegale Migration; Foto: australia.gov.au

 

In Australien ist dies seit Jahren beispielsweise gängige Praxis. Australien fährt eine strikte Einreisepolitik, inklusive Aufklärungskampagne in mehreren Sprachen. Das dient dazu, zu verhindern, dass Migranten überhaupt von Schleppern ausgenutzt werden können. Pushbacks sind in Australien Praxis und Teil der Anti-Schlepper Politik.

Die australische Kampagne führte laut Zahlen der australischen Monash Universität in Melbourne schlussendlich dazu, dass sich fast keine Bootsflüchtlinge mehr auf den Weg nach Australien machen. Und damit gibt es auch fast keine toten Bootsflüchtlinge mehr.

 

Pushbacks nicht immer illegal

Die Berichterstattung im deutschsprachigen Raum zu diesen Pushbacks ist eher eintönig: Fast immer werden diese als illegal dargestellt. Gerade Asylpolitik ist nicht immer schwarz-weiß und Pushbacks nicht immer illegal. Rechtlich einwandfreie Lösungen für die Herausforderungen, die die Flüchtlingsströme im Mittelmeer bringen, gibt es selten.

Oft wird aber vergessen, dass die Asylpolitik auch dafür sorgen muss, dass Schlepperei, illegale Migration und Fluchtursachen verhindert werden.

 

Schlepperei unterbinden

Schlepperei etwa führt zu Menschenhandel und Leid unter den Geschleppten. Mit dem Geld, das Schlepper verdienen, werden weitere kriminelle Handlungen und kriminelle Vereinigungen finanziert. Der EU, ihren Mitgliedsstaaten und deren Exekutivbehörden ist es ein Anliegen, solche Vorgänge zu verhindern.

Wie erbarmungslos Schlepper vorgehen, zeigt nicht zuletzt das unmenschliche Verhalten von Schleppern in Österreich, die Geschleppte in einem Kühllaster ohne Sauerstoff ihrem Schicksal überließen.

Der Wille, Schlepper zu bekämpfen, schlägt sich auch in der relevanten Gesetzgebung nieder. Die zugrundeliegende EU-Verordnung über die Überwachung der Seeaußengrenzen, regelt wie mit Schleppern umgegangen werden soll:

Die Sicherheitsbehörden dürfen – wenn sich herausstellt, dass Schlepperei betrieben wird – das Schiff mit den Schleppern und Geschleppten auffordern, seinen Kurs zu ändern.

 

Die Flüchtlingsrouten im Mittelmeer, die Ägäis aufgrund der geringen Distanz zwischen Griechenland und der Türkei als Hotspot. Grafik: Zur-Sache

Die Flüchtlingsrouten im Mittelmeer, die Ägäis aufgrund der geringen Distanz zwischen Griechenland und der Türkei als Hotspot. Grafik: Zur-Sache

 

Oft reicht es bei dieser Handlung nicht, dass die Sicherheitskräfte nur verbal auffordern. Das ist keine Besonderheit, im Inland muss die Polizei etwa im Rahmen der Corona-Leugner Demos zu Pfefferspray greifen um Ausschreitungen zu verhindern.

Kommt es also zur Bekämpfung von illegaler Migration und Schleppungen, ist es legal, Schiffe aufzufordern ihren Kurs zu ändern. Damit werden kriminelle Schlepperbanden bekämpft – denn deren Geschäft besteht darin, Flüchtlinge in ein anderes Land zu bringen.

Gelingt den Schleppern das nicht, schwindet das Vertrauen in die Schlepper und die Bereitschaft in den Herkunftsländern, Schlepper zu beauftragen.

Die UN hat in ihrem Übereinkommen gegen die Schlepperei ebenfalls das Vorgehen der legalen Pushbacks geregelt. Personen, die an Schlepperei beteiligt sind, darf die Einreise verweigert werden.

 

Nicht jedes Schlauchboot ist in Seenot

Ein Argument, dass in dieser Diskussion immer wieder aufkommt, ist die Rettung in Seenot. Jeder, der in Seenot gerät, muss gerettet werden. Das ist unbestritten. Zu beachten ist, dass nicht jedes Schlepperboot automatisch in Schiffbruch geraten ist.

Die Ägäis und insbesondere die griechischen Inseln bilden einen Sonderfall. Knapp 12 km beträgt die Strecke zwischen Lesbos und dem türkischen Festland. Auf einer solch kurzen Strecke davon zu sprechen, dass jedes dort aufgefundene Flüchtlingsboot in Seenot ist, würde nicht der Realität entsprechen.

 

Legale Pushbacks auf dem Festland

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) begründet legale Pushbacks weiter. Zwei Männer aus Afrika hatten versucht über den Grenzzaun der spanischen Enklave Melilla zu klettern um europäischen Boden zu erreichen. Sie wurden ohne Verfahren von den Grenzschutzbehörden zurück nach Afrika gewiesen. Ein Pushback, gegen den die beiden Männer Beschwerde eingelegt haben.

Der Grenzzaun zwischen Melilla und Marokko. Zahlreiche Flüchtlinge versuchen hier nach Europa zu kommen. Foto:

Der Grenzzaun zwischen Melilla und Marokko. Zahlreiche Flüchtlinge versuchen hier nach Europa zu kommen. Foto: Flickr/ Angela Rios

 

Der EGMR gab den beiden Männern nicht Recht und damit ein richtungsweisendes Urteil ab: Spanien darf Pushbacks praktizieren. Warum?

Der EGMR begründete seine Entscheidung simpel: Die beiden Männer sind bewusst illegal nach Melilla gelangt. Deshalb kann Spanien nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es für die beiden Männer in Spanien kein Verfahren gibt.

Zudem gibt es in der Genfer Flüchtlingskonvention kein Individualrecht auf Asyl. Was es gibt, ist eine Übereinkunft, dass man Menschen nicht dorthin zurückschicken darf, wo ihnen Verfolgung oder Menschenrechtsverletzung droht. In Marokko ist das nicht der Fall, somit dürfen Flüchtlinge aus Melilla dorthin zurückgeschickt werden. Genau gleich handelt Griechenland mit der Türkei.

 

Verzicht auf Pushbacks entspricht Freibrief für Schlepperbanden

Das Urteil des EMGR und die gegenwärtige Rechtslage auf EU-Ebene, sowie das UN-Übereinkommen gegen Schlepperei zeigen, dass Pushbacks nicht automatisch illegal sind. In der Praxis dienen sie dazu, illegale Migration und Schlepperei zu verhindern.

Gerade Griechenland befindet sich durch die Geografie der Ägäis in einem komplexen Umfeld: Bis 12 Seemeilen (22 Kilometer) vor der Küste ist EU-Recht anzuwenden – also quasi überall zwischen der Türkei und Lesbos. Dementsprechend steht jedem Flüchtling, der „angenommen“ wird ein oft langwieriges Asylverfahren zu – in Herkunftsländern verbreiten Schlepper diesen Umstand als Ticket nach Europa und ziehen weitere Flüchtlinge an.

 

Den Schleppern keinen Freibrief geben

Würde man auf legale Pushbacks verzichten, entspräche das einem Freibrief für Schlepperbanden und damit einem entscheidenden Pull Faktor für weitere Flüchtlingsbewegungen. Diesen Freibrief kann man den Schleppern nicht geben, denn das würde zu mehr illegaler Migration, zu mehr Leid und zu mehr Finanzierung von kriminellen Schlepperbanden führen. Das Australische Beispiel zeigt, dass Aufklärung in den Herkunftsländern sowie eine strenge Einreisepolitik zu weniger Migration führen.