Innenpolitik
Auf Studenten wartet nun höhere Studienbeihilfe
Bildungsminister Martin Polaschek präsentiert ein neues Fördersystem für Studierende. Studienbeihilfenbezieher erhalten in Zukunft „spürbar mehr Geld“, wie es aus dem Ministerium heißt. Das neue Fördersystem kann bis zu 12 Prozent mehr Stipendium bringen.
Umfassende Erhöhung
Erst die Corona-Pandemie, jetzt die Teuerung: Das Bildungs- und Wissenschaftsministerium krempelt das Studienbeihilfensystem um. Studierende können in Zukunft mit einer umfassenden und zielgerichteten Erhöhung der Studienförderung um 8,5-12 %. Im Studienjahr 2020/21 betrug die monatliche Studienförderung im Schnitt 510 Euro.
Das Ministerium stockt im Jahr 2022 das Budget für Studienbeihilfen um 22 Mio. Euro und 2023 um 68 Mio. Euro auf. 2021 wurden für die Studienförderung insgesamt 281 Mio. Euro aufgewendet. Für die Studentinnen und Studenten wird die Erhöhung der Beihilfe mit 1. September 2022 wirksam. Profitieren werden davon über 50.000 Studierende.
Vereinfachung der Berechnung
Mit der Erhöhung der Studienbeihilfe wird auch das Berechnungssystem neu aufgestellt und vor allem vereinfacht. Anstatt von Höchstjahresbeiträgen auszugehen und Abzüge wegzurechnen, gilt nun das Baukastenprinzip. Alle Bezieher/innen können einen Grundbetrag von 335 Euro erhalten, zu dem – je nach Lebenssituation – bestimmte Beträge, wie der Ersatz der Familienbeihilfe für > 24-jährige Studierende, ein Wohnkostenbeitrag oder ein Kinderzuschlag hinzugerechnet werden. Auch die bisherigen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Studienförderung bleiben unverändert.
Weitere Änderungen
Anhebung der Altersgrenze um drei Jahre von bisher maximal 30 auf 33 Jahre und in bestimmten Fällen von bisher 35 auf 38 Jahre
Entkoppelung von der Familienbeihilfe: Betrag wird für über 24-jährige Studierende ersetzt.
Eigenes, neues Studienbeihilfemodell für Selbsterhalter/innen: Auch bei vorherigem Bezug von Studienförderung besteht damit ein Anspruch für Selbsterhalter/innen, also Beihilfebezieher/innen die mind. vier Jahre lang eigenständig ihren Lebensunterhalt bestreiten
Rechenbeispiele
aktuell | künftig | Steigerung in Prozent | |
Studierende unter 24, die bei den Eltern wohnen | 324 | 362 | 11,7 |
Studierende unter 24, mit eigenem Wohnsitz am Studienort | 564 | 632 | 12,1 |
Studierende über 24 (unabhängig vom Wohnsitz) | 821 | 891 | 8,5 |
Studierende über 27 (unabhängig vom Wohnsitz) | 841 | 923 | 9,7 |
Selbsterhalter/innen unter 27 (unabhängig vom Wohnsitz) | 821 | 891 | 8,5 |
Selbsterhalter/innen über 27 (unabhängig vom Wohnsitz) | 841 | 923 | 9,7 |
Kinderzuschlag | 112 | 130 | 10,7 |
Achtung: In den angeführten Beträgen ist die Erhöhung des gesetzlich errechneten Beihilfebetrages um den Erhöhungsfaktor bereits enthalten, der nach dieser Novelle 8% beträgt.
Alle Informationen zur neuen Studienbeihilfe sind auf der Homepage des Bildungsministeriums abrufbar.