Innenpolitik

Bundesverwaltungsgericht gegen SPÖ: Seegrundstück am Attersee als unzulässige Parteispende

Der Attersee im Salzkammergut. Foto: iStock/ guenterguni

Für 10 Euro jährlich hat die Jugendorganisation der SPÖ, die „Sozialistische Jugend“ (SJ), ein Seegrundstück am Attersee gepachtet. Dass dieser Betrag offensichtlich nicht den marktüblichen Preisen entspricht und eher eine unzulässige Parteispende darstellt hat nun das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. 45.000 € Strafe soll die SPÖ zahlen.

 

Es ist eine längere Auseinandersetzung um ein Seegrundstück, das die SJ am Attersee gepachtet hat: Aufgrund des historischen Erbes des Grundstückes wurde noch in den 60er-Jahren ein extrem günstiger Pachtvertrag geschlossen, den die SJ bis heute hält – trotz der Tatsache, dass der Parteien-Transparenz-Senat diesen günstigen Pachtbetrag als unzulässige Parteispende deklarierte und das Grundstück um ein tausendfaches höher bewertet wird.

 

10 € vs. 45.000 € Pacht

Gegenüber stehen sich dabei der Betrag von 10 €, den die SJ bezahlt und der Betrag von 45.000 €, den die Landesimmobiliengesellschaft (LIG) für das Grundstück veranschlagt. Also mit dem 4.500-fachen des derzeit bezahlten Betrages rechnet die LIG. Das verdeutlicht, wie gering der Betrag ist, den die SPÖ-Jugend für das knapp 38.000 Quadratmeter große Areal zahlt.

Dass es der SPÖ-Jugend möglich war, das Seegrundstück so extrem niedrig zu mieten wertete unabhängige Parteien-Transparenz-Senat als unzulässige Parteispende. Der Parteien-Transparenz-Senat fußt auf dem Parteiengesetz von 2012 und wurde als unabhängige Behörde eingerichtet, dessen Mitglieder der Bundespräsident bestellt.

 

SPÖ geht in nächste Instanz

Die SPÖ legte gegen die Entscheidung des Parteien-Transparenz-Senat nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieser Beschwerde gab das Bundesverwaltungsgericht nicht statt und bestätigte, dass die SPÖ 45.000 € Strafe zahlen muss.

Die SPÖ hat bereits angekündigt, dieser Entscheidung ebenfalls nicht zu folgen und will nun vor den Verwaltungsgerichtshof und das Verfassungsgericht ziehen. Als Begründung nennt die SPÖ, dass die ehemaligen Eigentümer des Grundstückes den Wunsch geäußert hatten, dieses möge der Sozialistischen Jugend unter günstigsten Bedingungen auch nach dem Verkauf an das Land Oberösterreich zur Verfügung stehen.