Innenpolitik

COFAG-Wahrheiten III: Parlament und Finanzministerium stets informiert

Das Finanzministerium in Wien: Information und Koordination zwischen Finanzverwaltung und COFAG. Bild: Panthermedia/Imago

Die COFAG hat funktioniert. Sie wurde gegründet, um Österreichs Unternehmen – und damit Lieferanten, Mitarbeiterinnen und Kunden – in der enorm schwierigen Lage bei Ausbruch der Pandemie konkret und praktisch zu helfen. Wie ein Faktenscheck zeigt, war die COFAG eng an das Finanzministerium angebunden, was parlamentarische Kontrolle bedeutet. Hier der dritte Teil einer Zur-Sache-Doku: COFAG – das wirksame Instrument des Finanzressorts.

 

Schnelles Handeln erforderlich

Das Finanzministerium und damit die Bundesregierung inklusive der beiden Koalitionsparteien waren stets und ständig in die Vorbereitungen für die Errichtung der COFAG eingebunden. Schnelles Handeln und Entscheiden waren in geboten. Warum?

Die COVID-19 Krise hatte eine noch größere Tragweite als die Finanzkrise. Die Regierung berief daher im März 2020 zahlreiche Experten zu einem Krisenstab ein, der sich mit wirtschaftlichen Fragen befasste.

Der grundsätzliche Zugang war klar und einfach: Es sollten bestehendes Fachwissen und vorhandene Strukturen so weit wie möglich eingesetzt werden.

Am Anfang der Planungen zur Krise stand ein Ziel im Fokus: mögliche Engpässe in der Zahlungsfähigkeit von Unternehmen aufgrund fehlender oder zurückhaltender Kreditvergabe durch die Banken sollten vermieden werden, und zwar mit Hilfe von Bundesgarantien.
Daher wurde auf bestehende Institutionen gesetzt:

  • Das Austria Wirtschafts Service (AWS) als Förderbank der Republik und die
    Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) sollten die Haftungsinstrumente für
    ihre jeweilige Kernklientel abwickeln.
  • Die Österreichische Kontrollbank (OeKB) sollte die exportierenden Großunternehmen
    unterstützen.
  • Eine Lücke bestand lediglich für jene österreichischen Großunternehmen, welche
    nicht durch die ausschließlich auf Export ausgerichteten Haftungsinstrumente der
    OeKB abgedeckt werden konnten. Hier wurde die Abbaugesellschaft (BBAG)
    eingeschaltet. Diese ist ein Unternehmen der Republik, um die Hypo Alpe Adria
    abzubauen. Die ABBAG wurde beauftragt, die Möglichkeit von Haftungsübernahmen
    zu prüfen.

Die ABBAG war ständig in Kontakt mit dem Ministerbüro sowie den zuständigen Fachabteilungen des Finanzministeriums. Parallel arbeitete die Fachabteilung des Finanzressorts an alternativen (zB Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz II) und an ergänzenden gesetzlichen Lösungen (Novelle des Garantiegesetzes). Aus der Sicht des Finanzressorts ist der finale Bericht des Rechnungshofes hier zu korrigieren.

  • Ein Projekt wie jenes der COFAG als Tochterunternehmen der ABBAG kann nur in enger Koordinaten und Absprache mit dem Finanzministerium umgesetzt werden. Sämtliche Verordnungen wurden durch die zuständigen Legistikabteilung des Finanzressorts koordiniert. Beide Regierungspartner waren in die Koordinierung eingebunden. Die Initiativen für Gesetze wurden durch die zuständigen Stellen in die parlamentarischen Verhandlungen und Beschlüsse eingebracht.

Das Finanzministerium war und ist der wichtigste Partner für die COFAG:

  • die Anträge für Leistungen werden über FinanzOnline eingebracht;
  • die Vor-Ort Prüfungen erfolgen durch die Finanzämter;
  • die Förderungen werden im Wege der normalen Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung mitgeprüft.

Kurzum: Ohne das Finanzministerium und ohne die Finanzämter kann die COFAG nicht funktionieren. Umgekehrt hat die COFAG aber auch eine Rolle übernommen, die eine Behörde nicht in dieser Form oder Geschwindigkeit hätte wahrnehmen können.

Warum ist das so?

Die Verwaltung der Republik erfolgt nach Legalitätsprinzip: Jede behördliche Handlung unterliegt einem strikten gesetzlichen Rahmen. Beispiel: Finanzbeamte dürfen keine Entscheidungen über Förderungen treffen, sondern dafür ist ein gesetzlicher Instanzenzug einzurichten; kollektive Entscheidungen wie etwa im Kreditkomitee einer Bank sind in der öffentlichen Verwaltung nicht vorgesehen. Die sogenannte Privatwirtschaftsverwaltung kann sich ebenso nur im Rahmen der Gesetze bewegen, ist darin aber beweglicher, eben wie Unternehmen, Vereine, Genossenschaften
und andere. Aus diesem Grund sind die Förderstellen in Österreich als Privatwirtschaftsverwaltung  eingerichtet worden, von jenen der Gemeinde Wien bis hin zum Arbeitsmarktservice.

Mit der Corona-Krise war es erforderlich, eine Förderstelle zu schaffen, die vielen Anforderungen zu entsprechen hatte:

  • Schneller Aufbau, rasche Reaktion auf Verlauf der Krise, Abbau nach Erledigung der
    Aufgabe ohne hohe Kosten;
  • Gleichzeitig Nutzung aller Synergien mit dem Finanzministerium (von Information
    über IT bis zur Kontrolle).

Auf die drängenden ökonomischen Probleme der Corona-Krise war und ist die COFAG die passende Antwort.

Weitere Beiträge und Informationen:

Kommentar von Andres Khol: Finanzierungsagentur Cofag – Ein Beispiel für gutes Regieren

Homepage der COFAG: https://www.cofag.at/

Beiträge auf Zur-Sache:

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