Innenpolitik
Corona-Bekämpfung: Pandemiemanagement & Einreiseregelungen auf einen Blick
Um in Zukunft noch schneller auf die Entwicklung des Coronavirus reagieren zu können, hat Bundeskanzler Karl Nehammer gemeinsam mit der Bundesregierung und Experten am Samstag die neue „Gesamtstaatliche COVID-Krisenkoordination“ (GECKO) präsentiert. Zudem wird es ab dem 20. Dezember neue Einreiseregelungen nach Österreich geben, um vor allem die Ausbreitung der Omikron-Variante im Land einzudämmen.
Neuaufstellung des Pandemiemanagements
Ziel der „Gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination“ (GECKO) ist, für die drohende Infektionswelle durch die Omikron-Variante und weitere mögliche Virusvarianten bestmöglich gewappnet zu sein. Das berichtete Bundeskanzler Karl Nehammer bei der Pressekonferenz am Samstag.
„GECKO“ ersetzt aber kein bestehendes Gremium, sondern bündelt ein „Team der besten Köpfe“ nach internationalem Vorbild. Dabei stehen Generalmajor Mag. Rudolf Striedinger und Chief Medical Officer Dr. Katharina Reich an der Spitze.
Die Experten werden regelmäßig beraten und die COVID-Situation im Land bewerten, der Bundesregierung berichten, Handlungsempfehlungen vorschlagen und die operative Umsetzung der Maßnahmen unterstützen.
Zudem soll weiterhin ein strukturiertes Projektmanagement sichergestellt sowie vorausschauende und wissenschaftliche Analysen zu Infektionswellen getroffen werden.
Einreisen nach Österreich ab dem 20. Dezember 2021
Ab Montag, dem 20. Dezember 2021, gelten neue Einreiseregelungen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Omikron-Variante einzudämmen. Konkret bedeutet das, dass die Einreise nach Österreich nur mehr mit einem gültigen 2G-Nachweis möglich ist. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (72 Stunden gültig) vorzuweisen, sofern keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann.
Eine Einreise ohne PCR-Test oder Auffrischungsimpfung ist zwar möglich, allerdings ist dann sofort eine Heimquarantäne anzutreten. Diese ist dann nach dem durchgeführten PCR-Test beendet.
Freitesten ab Tag 5 möglich
Österreicher, EU- und EWR-Bürgerinnen und Bürger und in Österreich wohnhafte Personen ohne 2G-Nachweis, müssen eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Möglichkeit zum Freitesten besteht ab dem fünften Tag. Eine Registrierung via Pre-Travel-Clearance ist verpflichtend.
Wichtig: Schulkinder dürfen mit dem sogenannten Ninja-Pass oder ähnlichen Testnachweisen einreisen. Kinder unter 12 Jahren sind von den Einreiseregelungen nicht betroffen.