Innenpolitik
Für Hanger steckt U-Ausschuss in einer Klemme
Im Untersuchungs-Ausschuss des Nationalrats wurden die Fragen gestellt, aber die Antworten blieben aus: Der als Auskunftsperson geladene Ex-ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid beanspruchte das Recht, sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren der Aussage zu entschlagen.
Der Untersuchungs-Ausschuss steht damit in einem Spannungsfeld, sagte dazu ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger. Auf der einen Seite stehen die parlamentarische Kontrolle, auf der anderen Seite die Ermittlungen von Behörden zur Strafverfolgung. Wenn nun – wie im vorliegenden Fall – über dasselbe Thema einerseits parlamentarisch befragt und andererseits staatsanwaltschaftlich ermittelt werde, „ergibt sich ein Konflikt, der nicht leicht zu lösen ist“.
Der frühere Generalsekretär im Finanzministerium und Vorstand der Beteiligungs-Holding ÖBAG, Thomas Schmid, hatte vor dem U-Ausschuss am Donnerstag innerhalb von drei Stunden keine der mehr als 20 Fragen an ihn beantwortet. Seine Begründung: Alles, was zur Sprache käme, hänge mit einem gegen ihn geführten Strafverfahren zusammen.
Die zur Auskunft geladenen Personen hätten Grundrechte, so Hanger, etwa jenes auf Entschlagung. Dem stehe die parlamentarische Kontrolle gegenüber. Beide Verfahren, das parlamentarische und das staatsanwaltschaftliche, über die selbe Sache zeitgleich zu betreiben, lasse sich kaum vereinbaren, so Hanger.
Es sei jedenfalls „bemerkenswert“, dass Schmid vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) – ohne unter Wahrheitspflicht zu stehen – sehr umfassend ausgesagt habe, im U-Ausschuss jedoch – in dem Wahrheitspflicht gilt – keine Fragen beantworten wollte.
Die ÖVP wolle jedenfalls Divergenzen in den Aussagen von Schmid aufklären, dabei keinesfalls die Ermittlungen unterlaufen. „Aber wir müssen herausfinden, wen Schmid angelogen hat“, erklärte Hanger, denn: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht …“