Innenpolitik

So funktioniert die Stromkostenbremse

Die Stromkosten zu senken gilt als der Dreh- und Angelpunkt, um die Inflation zu bekämpfen. In einer Sondersitzung des Nationalrats erläuterte die Bundesregierung die Maßnahmen und die bisherigen Schritte, um Haushalte zu entlasten und Arbeitsplätze sowie Kaufkraft zu sichern. Foto: istock / yul38885

Am Mittwoch verkündete Finanzminister Magnus Brunner den Start der Stromkostenbremse mit morgigen Donnerstag (Zur-Sache berichtete). Die Regierung stellt für die Dämpfung der Stromkosten vier Milliarden Euro zur Verfügung. Was man zur Stromkostenbremse alles wissen muss, hat Zur-Sache kurz zusammengefasst.

Die Stromkostenbremse soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken. Sie wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024.

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Wer profitiert?

Von der Stromkostenbremse profitieren natürliche Personen, die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushalts-Zählpunkt haben. Diese Personen erhalten die Stromkostenbremse automatisch von ihrem Stromlieferanten. Die Stromkostenbremse senkt die Kosten der nächsten Rechnung und zukünftiger Teilbetragszahlungen, wie es in einer Mitteilung des Finanzministeriums heißt.

 

2.900 Kilowattstunden Grundkontingent

Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen und -kunden. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde (kWh) bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis (umfasst sind Arbeitspreis, Grundpreis und Rabatte) maximal 10 Cent/kWh betragen. Das entspricht dem Vorkrisenniveau.

 

Haushaltsgrößen werden berücksichtigt

Nachdem Mehrpersonenhaushalte auch mit höheren Stromkosten konfrontiert sind, wird die Möglichkeit einer zusätzlichen Entlastung geschaffen, die Haushaltsgrößen berücksichtigt. Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, erhalten ein Zusatzkontingent. Jede zusätzliche Person wird mit einem Kontingent von 350 kW/h zu 30 Cent unterstützt. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von über 100 Euro pro Person und Jahr. Das Modell wird aktuell im Finanzministerium finalisiert und die Entlastung kommt noch im Frühjahr nächsten Jahres bei den Haushalten an. Die Abwicklung soll weitgehend automatisch erfolgen.

Die Stromkosten zu senken gilt als der Dreh- und Angelpunkt, um die Inflation zu bekämpfen. In einer Sondersitzung des Nationalrats erläuterte die Bundesregierung die Maßnahmen und die bisherigen Schritte, um Haushalte zu entlasten und Arbeitsplätze sowie Kaufkraft zu sichern. Foto: istock / yul38885
Die Stromkosten zu senken gilt als der Dreh- und Angelpunkt, um die Inflation zu bekämpfen. In einer Sondersitzung des Nationalrats erläuterte die Bundesregierung die Maßnahmen und die bisherigen Schritte, um Haushalte zu entlasten und Arbeitsplätze sowie Kaufkraft zu sichern. Foto: istock / yul38885