Innenpolitik

So verdreht die Opposition die Fakten zur Kinderbetreuung

Foto: iStock/ skynesher

Die Veröffentlichung privater Chats durch heimische Medien nutzt die Opposition, um den Vorwurf in den Raum zu stellen, dass der Bundesparteiobmann der ÖVP, Sebastian Kurz, die Einführung der Kinderbetreuung verhindert haben soll. „Dieser Vorwurf ist absolut haltlos und nicht durch Fakten belegbar“, sagt dazu Familienministerin Susanne Raab. Zur-Sache hat die Fakten überprüft.

 

Die SPÖ spricht dieser Tage, auch im Rahmen der Nationalratssitzungen, immer wieder davon, dass Sebastian Kurz im Jahr 2016 als Außenminister die Einführung der Kinderbetreuung „verhindert“ haben soll. Ein Faktencheck zeigt, dass es die SPÖ bei diesem Vorwurf mit der Wahrheit nicht so genau nimmt.

 

Oppositionsvorwurf „durch Fakten nicht zu belegen“

So schreiben etwa die „Salzburger Nachrichten“, dass der Vorwurf der Opposition, insbesondere der SPÖ „durch Fakten nicht zu belegen“ sei. Auf einen Blick ist zu erkennen, dass es nicht stimmt, dass Sebastian Kurz die Ganztagsbetreuung verhindert hat: Seit 2017 werden Gelder für Ganztagsbetreuung ausbezahlt, sogar 1,6 Milliarden Euro, wie Familienministerin Raab klarstellt.

 

Was sind die Fakten?

  • Durch die Reduktion der Bankenabgabe kam es 2016 zu einmaligen Abschlagzahlungen der Banken. Diese Abschlagzahlungen in Höhe von 750 Millionen Euro wurden für Bildungsprojekte frei.
  • Schon 2016 war eindeutig klar, dass diese Gelder für die Kinderbetreuung verwendet werden sollen, wie ein Blick auf den damaligen Ministerratsvortrag zeigt: Dieser legt fest, dass die Gelder „insbesondere für den Ausbau von ganztägigen Schul- und Betreuungsangeboten zur Verfügung gestellt werden.“ – Und ein Blick in die Praxis zeigt: Die Gelder fließen auch tatsächlich seit 2016.
  • Konkret flossen seit 2017 insgesamt 1,6 Milliarden Euro in die Tagesbetreuung, wie auch Ministerin Raab in einer Stellungnahme festhält. Laut Raab würde in der aktuellen Diskussion „ignoriert“, dass die Gelder „aktuell bereits an die Länder fließen und bei den Menschen ankommen“.  So wurden „seit 2017 sogar 1,6 Mrd. Euro für die Tagesbetreuung bereitgestellt“.
  • Dass sich die damalige SPÖ-ÖVP Regierung nicht ganz einig war, wie die Mittel verwendet werden sollen, stimmt. Dazu Familienminister Raab: „Tatsächlich gab es 2016 umfassende Diskussionen zwischen ÖVP und SPÖ wegen grundsätzlich unterschiedlicher Zugänge zum Schulsystem und was die Rolle der Länder betrifft“.
  • So gab es seitens der ÖVP immer die Position gegen eine verpflichtende Ganztagsschule, wie es die Agenda der SPÖ vorsehen würde. Von einem „Verhindern“ könne aber nicht die Rede sein, so Raab. Der Faktencheck zeigt, dass es im Diskurs lediglich um grundlegende Inhaltliche Schwerpunkte der Parteien gegangen ist.
  • So erhoben manche Bundesländer einen Teilanspruch auf die Mittel, da Bildung Ländersache ist. Das SPÖ-geführte Bildungsministerium erhob aber den alleinigen Anspruch auf die Mittel, was seitens der Volkspartei als unverhältnismäßig angesehen wurde.
  • In der Diskussion 2016 ging es außerdem darum, dass die SPÖ die Ganztagsschule – also ganztägige Anwesenheitspflicht und damit ein Ende für Musikschulen, Vereine, usw. forderte. Das lehnt die Volkspartei damals wie heute ab.
  • Das Geld wäre nach den Plänen der damaligen SPÖ Regierung nur jenen Ländern zu Gute gekommen, die eine Ganztagsschule wollen, also nur Wien. Das Ergebnis: Statt 1,2 Mrd. Euro für die Ganztagsschule wurden 1,6 Mrd. Euro für die Tagesbetreuung bereitgestellt.

 

„Dieser Vorwurf ist absolut haltlos und nicht durch Fakten belegbar. Insgesamt wurden seit 2017 sogar 1,6 Mrd. Euro für die Tagesbetreuung bereitgestellt", so Familienministerin Raab. Foto: BKA: Florian Schrötter

„Dieser Vorwurf ist absolut haltlos und nicht durch Fakten belegbar. Insgesamt wurden seit 2017 sogar 1,6 Mrd. Euro für die Tagesbetreuung bereitgestellt“, so Familienministerin Raab. Foto: BKA: Florian Schrötter

 

Wie sahen die Bundesländer das Gesetz?

Alle Länder – also auch SPÖ regierte – erhoben 2016 schon während des Gesetzgebungsprozesses den Einspruch, dass die Mittel ohnehin nicht ausgeschöpft werden könnten.

Das zeigt auch der Blick in die Praxis: Kein Bundesland außer Wien schöpfte die vollen Mittel von 2017 bis 2019 aus. Erst eine Gesetzesänderung im Jahr 2019, ermöglichte es den Ländern, die Mittel vollständig auszuschöpfen, was diese in Folge auch taten.

 

Fazit

Der Blick auf die Fakten zeigt, dass seitens der Opposition verschiedene Aspekte vermischt werden, die einem Faktencheck nicht standhalten: Die Opposition ignoriert etwa das Faktum, dass Gelder bereits an die Länder fließen und bei den Menschen ankommen. Und zwar 1,6 Milliarden Euro.

Der damalige Streit zwischen SPÖ und ÖVP über die genaue Ausgestaltung der Vergabe der Gelder für die Ganztagsbetreuung lag nicht darin, dass etwas „verhindert“ werden sollte, sondern daran, dass die beiden Parteien schlicht unterschiedliche Zugänge zur Ganztagsbetreuung haben: Die ÖVP setzt sich seit jeher für Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung ein, die SPÖ fordert seit langem eine verpflichtende Ganztagsbetreuung, wie die Ganztagsschule.