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Die „Justizkritik“ der Anderen

Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Bundeskanzleramts eingestellt Foto: iStock/ Irina Stevenson

Kritik an der Justiz wird gegenwärtig ohne großes Hinterfragen von Opposition und manchen Medien als gefährliche Beschädigung des Rechtsstaates abgestempelt und verteufelt. Doch in einem Rechtsstaat wie Österreich ist es eindeutig vorgesehen, dass sich die drei Gewalten gegenseitig kontrollieren – „Checks and Balances“ – , und das Recht in der demokratischen Republik geht dabei vom Volke aus. Jede Gewalt darf, soll und muss die anderen kontrollieren. Dazu gehört Kritik, wie ein Blick in die politische Geschichte zeigt.

 

Beispielsweise wurden von einem ehemaligen Bundespräsidenten die Vorgangsweise der Justiz als „absolut unfair“ qualifiziert und Urteilsbegründungen als „politisches Pamphlet“ bezeichnet. Ein Klubobmann rief die Justiz dazu auf, nicht jede Kritik als „böswillige Verteufelung“ zu beurteilen. Für einen Rechtswissenschafter hatte der VfGH mit einer „klaren Fehlentscheidung“ schon einmal „den Boden der Verfassung verlassen“.

 

Heinz Fischer sieht Urteilsbegründung als „politisches Pamphlet“

Heinz Fischer ist als ehemaliger Bundespräsident (2004 – 2016) weiterhin in den Medien präsent. Fischer erfreute sich während seiner Amtszeit und auch danach gewisser Beliebtheit und Anerkennung. Bevor sich Fischer in den Dienst der Republik stellte, war er für die SPÖ aktiv und unter anderem Klubobmann der SPÖ im Nationalrat (1987 – 1990). Bei Heinz Fischer kann man wohl von einem der bekanntesten und – für seine Wähler – beliebtesten Politiker der jüngeren Geschichte sprechen.

Als die Justiz Anfang der 1990er Jahre gegen den ehemaligen Bundeskanzler (1983-1986) und SPÖ-Vorsitzenden (1983-1988) Fred Sinowatz vorging, rückte Heinz Fischer in seiner damaligen Funktion als Klubobmann der SPÖ aus und verteidigte Sinowatz (2008 verstorben). Dabei holte Fischer auch deutlich gegen die Justiz aus. 1991 wurde Sinowatz wegen falscher Beweisaussage vor Gericht rechtskräftig verurteilt.

 

Fischer: Vorgangsweise der Justiz „absolut unfair“

Das Vorgehen der Justiz in der Causa Sinowatz nannte Heinz Fischer „absolut unfair“. Eine Urteilsbegründung nannte Fischer „merkwürdig“ und ein „politisches Pamphlet“. Laut Fischer ging der zuständige Staatsanwalt mit einer vorgefassten Meinung an das Problem heran.

Ein weiterer SPÖ-Politiker formulierte zu dieser Zeit ebenfalls seine Kritik an der Justiz. Dabei handelte es sich um den bereits verstorbenen Willi Fuhrmann. Der Jurist und Rechtsanwalt Fuhrmann war nach seiner Zeit in der Politik (SPÖ-Klubobmann von 1990 – 1994) als Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (1998 – 2001) tätig. Fuhrmann sprach in seiner Rolle als SPÖ-Klubobmann 1991 davon, dass jede staatliche Institution, auch die Justiz, gut damit beraten wäre, Kritik nicht im Vorhinein als „böswillige Verteufelung“ abzustempeln.

 

Heinz Fischer als Bundespräsident im Parlament. Foto: Parlamentsdirektion / Bildagentur Zolles / Robert Zolles

Heinz Fischer als Bundespräsident im Parlament. Foto: Parlamentsdirektion / Bildagentur Zolles / Robert Zolles

 

SPÖ Klubobmann: Kritik an Justiz nicht als „Majestätsbeleidigung“ missinterpretieren

Fuhrmann führte weiter aus, dass die Tätigkeit der Justiz in der Öffentlichkeit stehe, deswegen auch kritisch kommentiert würde. Kritik dürfe nicht als „Majestätsbeleidigung“ missinterpretiert werden. Der Jurist betonte, dass es nicht sein könne, dass Politiker, nur weil sie Politiker sind, „als unglaubwürdig abqualifiziert“ werden.

Die Kritik der SPÖ-Akteure bezog sich aber nicht nur auf die Justiz selbst. Aktuell wird insbesondere die ÖVP hart kritisiert, weil man angeblich einen einzelnen Staatsanwalt kritisiere – laut Aussage eben dieses Staatsanwalts.

 

SP-Appell an den Justizminister

Die SPÖ in den 90er-Jahren hingegen appellierte direkt an den damaligen Justizminister, dieser solle Überlegungen anstrengen, ein Verfahren an einen anderen Staatsanwalt abzutreten, „damit eine objektivere Entscheidung erwartet werden kann“.

Kritik an der Justiz beziehungsweise einzelnen Entscheidungen der Justiz ist dabei kein Phänomen der Parteien. Auch renommierte Juristen stehen bei Entscheidungen der Justiz auf, um gegen die Justiz zu argumentieren.

 

Für Mayer hatte der VfGH den „Boden der Verfassung verlassen“

Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Verfassungsjurist Heinz Mayer. Mayer wird derzeit damit zitiert, die ÖVP zu kritisieren und dieser vorzuwerfen, die Justiz zu schädigen. Mayer betont aktuell die unabhängige Justiz und meinte an die Adresse der ÖVP, der Justiz politische Motive zu unterstellen erinnere an den früheren US-Präsidenten Donald Trump.

Andere Töne schlug Mayer noch 2016 an. Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl vom 22. Mai 2016 sprach Mayer davon, dass der VfGH den „Boden der Verfassung verlassen habe“. Öffentlichkeitswirksam sorgte Mayer mit seiner Analyse von einer „klaren Fehlentscheidung“ für Schlagzeilen. Diese Aussage kann als eindeutige Kritik von Mayer am Vorgehen des VfGH verstanden werden.