Kommentare

Spitzel-Methoden und Rechtsbruch

Foto: iStock/D-Keine

Die Veröffentlichung von Chats lösen auch eine kritische Debatte darüber aus, was daran zulässig und was denn privat und was öffentlich ist. Hier einige ausgewählte Zitate aus den Kommentaren dieser Tage.

 

Bespitzeln hat Tradition

Der deutsche, in Wien lebende Schriftsteller Joachim Lottmann etwa erinnert in einem Essay für die deutsche Tageszeitung DIE WELT an die Methoden von Fürst Metternich (1773-1859). Dieser habe durch Spitzeln andere Leute beobachten und dann verhaften lassen. Darin sieht Lottmann eine Parallele zur Gegenwart, denn auch jetzt werde als privat Gedachtes belauscht und dann juristisch gegen den Urheber eingesetzt. Alle diese Vorgänge erachtet Lottmann für ein „Aus-dem-Ruder-Laufen“ der demokratischen Institutionen und der Medien, für einen Verlust der Balance zwischen der Justiz und den anderen Säulen der Demokratie. Das, so Lottmann, lässt Österreich zwar nicht zu einer Bananen- aber doch zu einer Operettenrepublik werden.

 

Methoden wie in der DDR

Genau diese Einschätzung zitiert die Kultur-Journalistin und Publizistin Andrea Schurian in einem Kommentar in der österreichischen Tageszeitung DIE PRESSE. Sie fühle sich an die Methoden der Deutschen Demokratischen Republik, DDR (die kommunistische DDR bestand von 1949 bis 1990) und die Methoden der DDR-Staatssicherheit erinnert. Es sei natürlich unanständig, eine Job-Ausschreibung auf sich selbst zuzuschneiden, schreibt Schurian unter Anspielung auf den – inzwischen zurückgetretenen – ÖBAG Vorstandschef Thomas Schmid. Weiter meint sie: „Wer von sich behauptet, privat noch nie eine halblustige oder despektierliche Nachricht versendet zu haben, ist entweder verlogen, bigott oder dement.“ Brisante Zufallsfunde werde es jedenfalls auch bei allen anderen Parteien geben, so Schurian.

 

Telefonüberwachung war strikt reguliert

Das Handy sei inzwischen gefährlich wie eine Pistole, meint der langjährige Chefredakteur der Kleinen Zeitung, Erwin Zankel, in seinem Blatt: „Die strikt regulierte Telefonüberwachung war einmal ein Aufreger. Die Beschlagnahmung von Handys ist viel ergiebiger, weil im Nachhinein ein halbes Leben enthüllt werden kann – vor allem dann, wenn es sich um eine Person öffentlichen Interesses handelt, wo es offensichtlich keinen Halt gibt.“

 

Europa beschränkt Beschlagnahmungen

Der langjährige Chefredakteur der Wiener Tageszeitung DIE PRESSE, Andreas Unterberger, schreibt in seinem Blog wiederum: Dass die Behörden die Inhalte persönlicher Nachrichten ohne ausreichenden Grund an sich gebracht hätten, sei ein eindeutiger Widerspruch zur Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Dessen Urteilen zufolge ist die Beschlagnahme von Chats (Mails, SMS und so weiter) ausdrücklich beschränkt, und zwar auf wenige, konkrete Delikte, etwa wenn es um schwere Kriminalität oder ernste Bedrohung der öffentlichen Sicherheit geht.