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Zu wenig? Zu viel? Die Falschen? Von Aktenlieferungen im U-Ausschuss

Beim Thema Aktenlieferungen wirft das Vorgehen der Opposition Fragen auf. Foto: iStock/ DNY59

Die Opposition beklagt sich in allen Innenpolitikformaten des Landes, dass man sie „mit Akten zuschüttet“. Gemeint sind dabei die Aktenlieferungen für den kommenden Untersuchungsausschuss des Nationalrats. Dieser startet mit 02. März. Als erste Auskunftsperson wird Bundeskanzler Karl Nehammer zur Verfügung stehen. Schon einen Monat davor rumort es aus den Oppositionsfraktionen. Eine Analyse.

 

Mal so, mal so Kurs der Opposition

Für so manchen Beobachter der heimischen Politikszene wirkt der Tenor der Opposition etwas befremdlich. Hörte man noch zu Zeiten des Ibiza-U-Ausschuss ständig, dass dem U-Ausschuss Akten vorenthalten wurden. Nun auf einmal sind es zu viel Akten, die dem U-Ausschuss geliefert werden?

Man erinnert sich beispielsweise an die Eskalation bei der Aktenlieferung des Finanzministeriums. Die Opposition war der Ansicht, dass das BMF dem Ibiza-U-Ausschuss zu wenige Akten liefert, und ging bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH), um ihren Willen durchzusetzen.

Von der Opposition im U-Ausschuss wurde das Prozedere zum größten innenpolitischen Skandal der zweiten Republik hochskandalisiert. Tenor: Man enthält der Opposition Akten vor.

 

Skandalisiert die Opposition bewusst?

Spult man nun vor zum heutigen Tag sind da ganz andere Töne zu hören. So am Mittwoch im Ö1 Morgenjournal. Der FPÖ-Fraktionsvorsitzende im U-Ausschuss, Christian Hafenecker, der sein politisches Handwerk noch unter Heinz-Christian Strache lernte, drückte die Botschaft der Opposition aus: „Wir werden mit Akten geflutet“.

Der Verdacht liegt nahe, dass die Opposition in den Aktenlieferungen schlicht eine einfache Möglichkeit zum Skandalisieren sieht: Mal zu wenig, mal zu viel Akten.

 

Opposition kann bestimmen, wie viele Akten geliefert werden müssen

Denn wie viele Akten geliefert werden müssen entschied die Opposition quasi selbst: In ihrem Verlangen für den U-Ausschuss. Darin heißt es, dass alles relevant ist, was mit „der ÖVP verbundenen Personen“ zu tun hat.

Nur ist es für eine aktenliefernde Stelle, sei es ein Gericht, eine Schule oder ein Ministerium, schier unmöglich zu urteilen, ob nun eine Person „mit der ÖVP verbunden“ ist oder nicht. Zudem muss laut VfGH alles geliefert werden, was „abstrakt relevant“ für den Untersuchungsgegenstand ist.

 

Verfassungsrechtler bekräftigt Vorgehen der aktenliefernden Stellen

Der Untersuchungsgegenstand des Ausschusses, den die Opposition selbst verfasst hat, ist schlicht zu ungenau. Das sagt auch der Linzer Verfassungsrechtler Dr. Andreas Janko: „Wenn ich eine Unterlage habe und ich nicht von vornherein mit relativ großer Sicherheit ausschließen kann, dass die begünstigte Person in diesem weiten Begriffsverständnis des Untersuchungsgegenstands mit der ÖVP verbunden ist, dann muss ich vorlegen.“

 

ÖVP bemüht um Aufklärung: Von allen, für alle.

So ist also zu verstehen, dass die aktenliefernden Stellen Wert darauflegen, keine Akten bei der Lieferung auszulassen.

Liefert man im Auge der Opposition wiederum zu wenig Akten, zeigt das Beispiel Finanzministerium und VfGH-Exekution, dass die Opposition im U-Ausschuss auch anders kann.

Für die ÖVP steht bei der Aktenlieferung im Vordergrund: Es muss Transparenz und Aufklärung an allen Stellen für alle Stellen geben.