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Etappensieg im Verfahren Reitan gegen Klenk

Dr. Florian Klenk wurde wegen des Vorwurfs der Beleidigung belangt und muss dies seinen Lesern mitteilen.

Das Verfahren Claus Reitan gegen Dr. Florian Klenk wegen Beleidigung wird am Landesgericht für Strafsachen Wien verhandelt.

 

Der Chefredakteur des Blogs des ÖVP-Parlamentsklubs Zur-Sache, Claus Reitan, hat wie berichtet gegen Dr. Florian Klenk, Chefredakteur der Wiener Wochenzeitung Falter, ein medienrechtliches und ein strafrechtliches Verfahren beantragt. Reitan hat Klenk wegen des Vorwurfs, er sei „hirnbescheuert“ wegen Beleidigung gemäß § 115 StGB beim Landesgericht für Strafsachen in Wien mit Privatklage belangt.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien sieht offensichtlich den Tatbestand der Beleidigung erfüllt und hat in einem ersten Schritt dem Falter als Medieninhaber des Podcast die Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das eingeleitete Verfahren gemäß § 37 Mediengesetz aufgetragen, was als Etappensieg gilt.

 

Akteure am Feld der politischen Kommunikation mit allen Folgen und Verantwortlichkeiten

Chefredakteur Claus Reitan zur Causa: „Journalisten, auch und gerade Kollege Dr. Klenk, sind längst Akteure auf dem Feld der politischen Kommunikation, sind also ‚public figures‘, mit allen Folgen und auch Verantwortlichkeiten. Sollte das rechtlich zulässige Maß an Äußerungen überschritten werden, ist es üblich, die Klärung dieser Frage dem Rechtstaat anzuvertrauen.“

 

Über die von Reitan beantragte einstweilige Verfügung wegen der Unterlassung der beleidigenden Äußerungen wurde im Verfahren vor dem Handelsgericht Wien noch nicht entschieden.

Dr. Florian Klenk wurde wegen des Vorwurfs der Beleidigung belangt und muss dies seinen Lesern mitteilen.
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