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Urteil bringt Tomaselli in Bedrängnis

Foto: Parlamentsdirektion / Raimund Appel

Der Grüne Parlamentsklub wurde wegen Übler Nachrede verurteilt. Grund dafür ist das Agieren der Grünen-Fraktionsvorsitzenden im Ibiza-U-Ausschuss, Nina Tomaselli. Für Tomaselli kann die – noch nicht rechtskräftige – Verurteilung nun unangenehm werden. Sie vertritt bekanntlich eine harte Linie gegenüber Politikern, bei denen lediglich eine Ermittlung stattfindet. Die eigene Verurteilung bringt Tomaselli daher in Bedrängnis.

 

Tatbestand der Üblen Nachrede erfüllt

Am Rande einer U-Ausschuss Sitzung im Jänner kündigte die Grünen Politikerin per Presseaussendung eine Sachverhaltsdarstellung gegen die Auskunftsperson Markus Braun an. Diese Sachverhaltsdarstellung erfüllt den Tatbestand der Üblen Nachrede, wie das Wiener Landesgericht für Strafsachen aufgrund einer Klage von Braun befand.

Tomaselli hatte Braun in einer Presseaussendung unterstellt, dass er im Ibiza-U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt habe. Die zuständige Richterin urteilte nun, dass der Grüne Klub „einen sehr konkreten Tatverdacht kommuniziert“ habe. „Dieser Tatverdacht war in diesem Zeitpunkt aber nicht vorhanden”, so die Richterin. Damit ist der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt und Braun wurde eine Entschädigung von 7.000 Euro zugesprochen.

 

Was gilt für Tomaselli?

Bei der Diskussionssendung „Im Zentrum“ am vorigen Sonntag diskutierte Nina Tomaselli mit dem ÖVP-Vertreter Andreas Hanger. Dabei warf Tomaselli folgenden Aspekt auf: „Die Grenze in der Politik ist nicht das Strafrecht. Da gibt es ganz viel, was davor ist.“

Dieses Zitat könnte für Tomaselli nun heikel werden, denn nun wurden sie und ihre Kollegen im Grünen Parlamentsklub vom Gesetz erreicht. Laut Tomaselli müssten für Politiker strengere Maßstäbe gelten, als jene des Strafrechts.

 

Foto: Parlamentsdirektion / Raimund Appel
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