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Wahlkampfkosten: Buchhaltung und ihre Experten

Die ÖVP bleibt dabei, Aufwendungen für Arbeit und Wahlkampf jeweils richtig zugeordnet zu haben. Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

Nun hat ein weiterer, vom Rechnungshof bestellter Prüfer, die Wahlkampfkosten der ÖVP von 2019 geprüft und klar festgestellt: Die Volkspartei hat die Obergrenze von 7 Millionen Euro unterschritten und damit eingehalten. Punktum.

Dazu kommt noch ein Betrag, von dem der Prüfer nicht abschließend beurteilen kann, ob dieser den üblichen Kosten der Arbeit einer Partei zuzuordnen ist oder ob es explizit Wahlkampfkosten sind. Das soll der Parteiensenat in einem weiteren Schritt prüfen.

Damit ist jetzt einiges fix:

Das Prüfverfahren ist nicht abgeschlossen. Vorwürfe an die ÖVP sind voreilig und unbegründet.

Die Volkspartei bleibt bei ihrer Auffassung, dass die Beträge der regulären Parteiarbeit zuzuordnen sind.

Die Intensität, mit der die Volkspartei geprüft wird, könnte allerdings Vorbild für die Prüfung sämtlicher Parteien und Vorgänge werden. Fälle wären: Wien Energie, Wiener Volkshochschulen, Commerzialbank Mattersburg, …

Und zuletzt: Einige, die sich derzeit zur ÖVP-Buchhaltung äußern, kennen sich offensichtlich in ihrer eigenen nicht aus. Anders sind die Strafgelder des Parteiensenats etwa für die SPÖ nicht zu erklären. Denn die SPÖ kassierte seit Jahren Verurteilungen, wurde zur Zahlung Tausender Euros an Buße aufgefordert. Davon will sie ablenken. Bis jetzt vergeblich.

Die ÖVP bleibt dabei, Aufwendungen für Arbeit und Wahlkampf jeweils richtig zugeordnet zu haben. Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Die ÖVP bleibt dabei, Aufwendungen für Arbeit und Wahlkampf jeweils richtig zugeordnet zu haben. Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
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