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Honig erhält EU-weit neue Kennzeichnung

Woher der Honig tatsächlich kommt, soll nun in der sogenannten "Frühstücksrichtlinie" der EU festgelegt werden. Foto: iStock/berkay

Sie wird in Brüssel „Frühstücksrichtlinie” bezeichnet. Dahinter steckt die neue Regelung, dass die Herkunftskennzeichnung bei Honig deutlich transparenter wird. Demnach müssen bei Honigmischungen künftig alle Ursprungsländer sowie ihre Prozentanteile nachvollziehbar am Etikett ausgewiesen werden. Damit wird auch einer Forderung der heimischen Bauern und Landwirtschaft entsprochen.

 

ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Bauernbund-Präsident Georg Strasser sieht in der Richtlinie einen wichtigen Beschluss, der lange von österreichischer Seite gefordert wurde. „Wer Honig kauft, soll klar erkennen können, woher er kommt. Das schafft Vertrauen und unterstützt unsere österreichischen Imkerinnen und Imker im fairen Wettbewerb. Besonders bedanken möchte ich mich bei Alexander Bernhuber, der diese Richtlinie im Europäischen Parlament als Chefverhandler maßgeblich vorangetrieben hat“, so Strasser in einer Aussendung.

 

Etikett soll mehr Klarheit schaffen

Künftig muss auf dem Etikett angegeben werden, in welchem Land der Honig erzeugt wurde. Stammt der Honig aus mehreren EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern, sind die Ursprungsländer im Hauptsichtfeld in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils anzuführen, ergänzt um die jeweiligen Prozentanteile.

„Klare und nachvollziehbare Angaben schaffen Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten, stärken das Vertrauen in unsere Lebensmittel und unterstützen gleichzeitig die heimischen Imkerinnen und Imker im fairen Wettbewerb“, erklärt EU-Parlamentarier Alexander Bernhuber, der als Chefverhandler des EU-Parlaments dieses EU-Dossier verhandelt hat

 

Neue “Honig-Regeln” ab 14. Juni 2026

Für die Prozentangaben ist eine Toleranzspanne von fünf Prozent vorgesehen. Für Kleinpackungen unter 30 Gramm sind praxistaugliche Vereinfachungen möglich. In diesem Fall dürfen die Namen der Ursprungsländer durch einen zweibuchstabigen Ländercode ersetzt werden. Die neuen Bestimmungen treten am 14. Juni 2026 in Kraft, bereits zuvor gekennzeichnete Ware darf noch bis zum Abbau der Bestände verkauft werden.

 

Fairer Wettbewerb für heimische Imker

Strasser sieht in der neuen Regelung einen klaren Mehrwert für Verbraucher und für die heimische Imkerei. „Österreichs Imkerinnen und Imker stehen im Wettbewerb mit importierten Honigen und Mischungen, umso wichtiger sind klare Regeln, damit Qualität und Herkunft am Markt sichtbar werden.”

 

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