Innenpolitik

Wie ein NEOS-Vorschlag für Kriminalisierung sorgen kann

Foto: Florian Schrötter, Grafik: Zur-Sache

Die Löschung von Handydaten soll in Zukunft strafbar sein. Das ist der neue Vorstoß der NEOS, der unter anderem dafür sorgen kann, dass sogar das Löschen von Emojis strafbar sein könnte. Das führt zur Kriminalisierung, warnt die ÖVP: Die Rahmenbedingungen des NEOS-Vorstoßes sind zu weit gefasst und Unschuldige könnten damit unbewusst zu Tätern werden.

 

In Zukunft soll es, laut den NEOS, verboten werden, Handydaten zu löschen, wenn diese dem U-Ausschuss auch nur irgendwie als Beweismittel dienen könnten.

Das Problem: Die dazugehörige Interpretation ist so weit gefasst, dass niemand genau definieren könne, was als „abstrakt relevant“ und damit als Beweismittel dienen könnte, drückt der VP-Abgeordnete und Rechtsanwalt Christian Stocker seine Kritik am NEOS-Vorschlag aus.

In der Vergangenheit wurden von der Opposition auch Emojis als Beweismittel im U-Ausschuss herangezogen. Somit könnte auch das Löschen von einzelnen Emojis durch den NEOS-Vorschlag strafbar werden.

 

Ungenaue Beweismitteldefinition

Der VP-Abgeordnete und Rechtsanwalt Christian Stocker spricht von einer „weiteren Kriminalisierung“ von „allen Personen, die mit dem U-Ausschuss in Verbindung kommen“. Er fürchtet, dass durch diesen Vorstoß jede Auskunftsperson zum Täter gemacht werden könnte, weil die Beweismitteldefinition so ungenau gefasst wurde.

Das hängt auch mit der „abstrakten Relevanz“ von Beweismitteln im U-Ausschuss zusammen. Das heißt, dass alles von „abstrakter Relevanz“, was dem Untersuchungsgegenstand dienen kann, vor einem U-Ausschuss als Beweismittel gelten könnte. Jede Beweismittelvorgabe in der Justiz ist enger gefasst, als die im U-Ausschuss.

Diese Mischung aus „abstrakter Relevanz“ und breit gefassten Untersuchungsgegenständen sorgt ohnehin dafür, dass Trennlinien verschwinden, was als Beweis gelten darf und was nicht. In der Praxis entsteht ein großer Interpretationsspielraum.

In weiterer Kombination mit Vorhaben, wie dem der NEOS, käme man durch den großen Interpretationsspielraum in die Situation, dass jede Löschung unter Strafe gestellt werden könnte, befürchtet der Abgeordnete Stocker von der Volkspartei: „Alles könnte irgendwie relevant sein“, so Stocker.

 

Geht es der Opposition um Anzeigenpolitik?

Die Definition für Beweismittel, die die NEOS nun fordern, sorgt dafür, dass man schlicht nicht mehr wisse, ob man nun Beweismittel lösche. So würde man den U-Ausschuss zu einer „strafrechtlichen Blackbox“ machen, so Stocker.

Die Folge des NEOS-Vorschlags kann also sein, dass es noch mehr (anonyme) Anzeigen aus dem U-Ausschuss heraus gibt. Der NEOS-Vorschlag wird von der gesamten Opposition unterstützt.

In Verbindung mit „Leaks“ könnten diese Anzeigen und Akten wiederum ohne Gerichtsverfahren in die Öffentlichkeit gelangen und so zu einer öffentlichen Vorverurteilung von unschuldigen Personen führen – unter Umständen, weil sie vor Jahren etwas gelöscht haben, etwa um Speicherplatz zu sparen.

Foto: Florian Schrötter, Grafik: Zur-Sache
Foto: Florian Schrötter, Grafik: Zur-Sache
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