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Digitalisierungsgesetz erleichtert Firmengründung

Österreich erhält aus Brüssel weitere Millionenbeträge, um in Energiewende und Digitalisierung zu investieren. Foto: iStock/imaginima

Die Gründung von Unternehmen wird teils vereinfacht, teils vergünstigt. Das sieht die Digitalisierungs-Richtline der EU (Richtlinie 2019/1115) vor. Diese wird in Österreich in Form des Gesellschaftlichen Digitalisierungsgesetzes 2022, abgekürzt “GesDigG 2022”, umgesetzt. Die Digitalisierung der nationalen Register bedeutet die Einsparung von mehreren Millionen Euro für Eingabe- und Eintragungsgebühren im Firmenbuch und an Gerichtsgebühren.

 

Unkompliziertere Gründung von Gesellschaften in EU-Staaten

Vereinfacht gesagt ist es das Ziel der Richtline, Gesellschaften – etwa einer Aktiengesellschaft oder einer Gesmbh – eine raschere und unkompliziertere Möglichkeit der Gründung im Inland oder der Errichtung einer Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat zu ermöglichen.

Erreicht wird dies durch Digitalisierung von Registern, etwa dem Firmenbuch, und digitale Erfassung und Übertragung von Dokumenten. Dies soll für Unternehmen Zeit und Kosten sparen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass umfassende Informationen für die jeweiligen Gesellschaften bereit stehen.

Das Digitalisierungsgesetz sieht zudem vor, dass Urkunden und Informationen zum jeweiligen nationalen Unternehmensregister vollständig online möglich aber auch nachträglich zulässig sind.

 

Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2022 –  das neue Bundesgesetz

Mit dem neuen Bundesgesetz – das diese Woche im Justizausschuss behandelt wurde – werden das Unternehmensgesetzbuch, das Firmenbuchgesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, das Spaltungsgesetz, das Genossenschaftsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert.

Diese Regelungen müssen um den Einsatz digitaler Kommunikationsmittel zwischen Unternehmer und dem jeweiligen nationalen Register, in Österreich dem Firmenbuch, erweitert werden. Da die Digitalisierung in Österreich weit fortgeschritten sind, kommt es lediglich zu Änderungen in Randbereichen. Dennoch bringt die neue Regelung wesentliche Einsparungen: Die Senkung der Gerichtsgebühren von rund 23 Mio. Euro auf rund 15,5 Mio. Euro (Differenz: 7,5 Mio. Euro) kommt zur Gänze den Unternehmen zu Gute.

Mehr zur Digitalisierung in Österreich, hier.

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