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Harte Hanger-Kritik am FP-nominierten Volksanwalt Luisser

Walter Rosenkranz (FPÖ) leitet als Präsident des Nationalrats die Sitzungen des U-Ausschusses. ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger wirft nun Volksanwalt Christoph Luisser (FPÖ) vor, Fakten zu ignorieren. Foto: Michael Buchner

Mit neuer schwerer Kritik an Volksanwalt Christoph Luisser (FPÖ) meldet sich der ÖVP-Fraktionsfrüher im U-Ausschuss, Andreas Hanger, zu Wort. Luisser ignoriert Fakten, sagt Hanger, denn der Volksanwalt behaupte, es gebe kein Indiz für einen Suizid des früheren leitenden Justizbeamten Christian Pilnacek.

 

Luisser-Aussage absurd

Die Aussagen von Luisser in einem Pressegespräch und im Bundesrat „sind an Absurdität kaum zu überbieten“, erklärte Hanger. So behauptete Luisser allen Ernstes, “dass es bis heute kein einziges Indiz gibt, das für einen Suizid spricht”.

“Wer angesichts der vorliegenden Fakten eine derartige Behauptung aufstellt, ignoriert entweder bewusst die Ermittlungsergebnisse oder betreibt gezielt politische Stimmungsmache im Interesse der FPÖ und ihres Umfelds”, stellt Andreas Hanger, Fraktionsvorsitzender der ÖVP im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in einer Aussendung des Klubs klar.

Andreas Hanger: Dient Volksanwalt Christoph Luisser der FPÖ?

Andreas Hanger: Dient Volksanwalt Christoph Luisser der FPÖ?

Umstände sprechen für Suizid

Die Umstände, die auf einen Suizid hinweisen sind umfangreich dokumentiert:

  • Führerscheinabnahme beziehungsweise Geisterfahrt im alkoholisierten Zustand unmittelbar davor sowie die daraus resultierenden verwaltungs-, straf- und dienstrechtlichen Konsequenzen.
  • Eindeutige Spurenlage am Uferbereich mit ausschließlich in Richtung Wasser verlaufenden Schuhabdrücken des Verstorbenen; keinerlei Hinweise auf eine weitere Person.
  • Keine Anzeichen einer Gewalteinwirkung durch Dritte: Unbeschädigte Kleidung, lediglich oberflächliche Verletzungen, keine typischen Spuren fremder Gewalt.
  • Zusätzliche Leichen- und Tatortbesichtigung durch Spezialisten der Tatortgruppe des LKA Niederösterreich.
  • SMS des Verstorbenen mit den Worten: “Verkehrskontrolle” sowie “Bin fertig und kann nicht mehr, alles Liebe”.
  • Zeugenaussagen über Alkoholkonsum, fehlende Gesprächsbereitschaft und das anschließende Verlassen des Hauses.
Unter Leitung von Walter Rosenkranz reiste der U-Auschuss an den die Donau, den Fundort der Leich von Pilnacek. Foto: Screenshot Krone.at

Unter Leitung von Walter Rosenkranz reiste der U-Auschuss an den die Donau, den Fundort der Leich von Pilnacek. Foto: Screenshot Krone.at

Hanger: Behauptung halten Überprüfung nicht stand

Dennoch versucht FPÖ-Volksanwalt Luisser weiterhin, Zweifel zu säen und Verschwörungserzählungen zu befeuern. So behauptete er unter anderem auch, “dass eine Obduktion hätte verhindert werden sollen”, “der Leichnam gravierende Verletzungen aufgewiesen habe” und “die Smartwatch nicht sichergestellt worden sei”. Auch diese Behauptungen halten einer sachlichen Überprüfung nicht stand. Aufgabe der Polizei ist es nicht einen Suizid zu beweisen, sondern alle Umstände aufzuklären, um ein Fremdverschulden ausschließen zu können.

 

Luisser schadet Volksanwaltschaft

Besonders problematisch ist, dass Luisser damit dem unabhängigen Kontrollorgan Volksanwaltschaft, das sonst wertvolle, unparteiische und überparteiliche Arbeit leistet, mit diesen Wortmeldungen schadet. “Die Volksanwaltschaft darf kein politisches Instrument für Verschwörungstheorien werden”, betont Hanger.

 

Luisser als Beamter frei gestellt

Bemerkenswert ist zudem, dass die Geschäftsbereichsleiterin von FPÖ-Volksanwalt Luisser enge persönliche Verbindungen zum FPÖ-Klub aufweist. Sie ist die Ehefrau von FPÖ-Bundesparteiobmann und Klubobmann Herbert Kickl.

“Wenn ein FPÖ-Volksanwalt mit fragwürdigen Behauptungen gezielt Misstrauen in staatliche Institutionen schürt, dann überschreitet das längst die Grenze seriöser Kontrollarbeit”, so Hanger abschließend.

Dem Medien-Statement von Hanger wurde noch folgende Anmerkung hinzugefügt:

Luisser war von Mitte Jänner bis Mitte Dezember 2019 als Gruppenleiter beziehungsweise stellvertretender Sektionschef im Innenministerium tätig. Bereits seine damalige Bestellung galt als höchst umstritten. In weiterer Folge wurde er aufgrund von Vorwürfen betreffend Mobbing, Ungleichbehandlung von Mitarbeitern sowie mangelndes Einschreiten als Führungskraft vom Dienst freigestellt. Seine fachliche und persönliche Eignung für höchste Kontrollfunktionen ist daher mehr als fragwürdig.

Walter Rosenkranz (FPÖ) leitet als Präsident des Nationalrats die Sitzungen des U-Ausschusses. ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger wirft nun Volksanwalt Christoph Luisser (FPÖ) vor, Fakten zu ignorieren. Foto: Michael Buchner
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