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Parlament präzisiert Regeln zum Frauenpensionsantritt

: iStock/Dobrila Vignjevic

Bis 2033 soll das Regelpensionsalter von Frauen an jenes der Männer angepasst werden. Um Ungleichheiten zu beseitigen, hat das Parlament am Mittwoch einige Präzisierungen vorgenommen. Die Inflation sei jedenfalls abgedeckt, sagte August Wöginger, Klubobmann und Sozialsprecher der Volkspartei.

 

31 Jahre altes Gesetz

Der Beschluss, das Regelpensionsalter von Frauen schrittweise an jenes der Männer anzugleichen, geht ins Jahr 1992 zurück. Kern des Gesetzes war, dass zwischen den Jahren 2024 bis 2033 das Regelpensionsalter von Frauen von bisher 60 Jahren auf 65 Jahre schrittweise angehoben und jenem der Männer gleichgesetzt wird.

Da die Bestimmungen bisher etwas unklar waren, wurde von den Koalitionsparteien einige Präzisierungen im Gesetz vorgenommen. Im Speziellen geht es dabei um die Stichtage. Fixe Stichtage sollen demnach mögliche Interpretationen im Gesetz verhindern.

Konkret wird für Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, ein Regelpensionsalter von 60,5 Jahren fixiert. Wer im zweiten Halbjahr 1964 zur Welt kam, kann mit 61 Jahren in Pension gehen. Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, wird – wie für Männer – ein Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten, wie das Parlament in einer Aussendung die Gesetzespräzisierung erklärte.

 

ÖVP-Bekenntnis zum Pensionssystems

In der Plenardebatte am Mittwoch verwiesen die beiden Redner der Volkspartei auf die Planungssicherheit der betroffenen Frauen und die Absicherung des Pensionssystems in Österreich.

„1992 wurde die Grundlage für die Erhöhung des Pensionsantrittsalters von Frauen geschaffen. Wichtig ist, dass nun datumsmäßig festgesetzt ist und Frauen genau herauslesen können, wann sie in Pension gehen können. Es ist wichtig und richtig, dass sich die Menschen einstellen und darauf verlassen können,“ begründet ÖVP-Nationalratsabgeordnete Barbara Zopf die nun vorgenommene Präzisierung.

Der ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer erklärte in seiner Rede, dass der ÖVP die Absicherung des Pensionssystems und vor allem die Höhe der Pension, speziell von Frauen, ein immer wichtiges Anliegen war und ist.

Mit dem Beschluss wurden auch Anpassungen in den Übergangsbestimmungen zur vorzeitigen Alterspension (Korridorpension) vorgenommen.

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Das Pensionsantrittsalter für Frauen wird angehoben. Die Regelungen sollen zugunsten der Frauen ausgelegt werden, beschloss der Nationalrat am 1. Februar mit einigen Klarstellungen. Foto: iStock/Dobrila Vignjevic
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