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Zahlreiche Änderungen an Österreichs Universitäten

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Mehr Leistung und Verbindlichkeit im Studium bringt die Novelle, die in der kommenden Plenarwoche beschlossen werden soll. Konkret soll etwa eine Mindeststudienleistung erbracht werden müssen und schärfere Plagiatsregeln eingeführt werden. Zur-Sache.at fasst die wichtigsten Punkte der Reform für Sie zusammen.

 

Novelle Universitätsgesetz

Nach einer intensiven Begutachtungsphase konnten folgende Inhalte in die Novelle aufgenommen werden:

  1. Es müssen mindestens 16 ECTS-Punkten Mindeststudienleistung innerhalb von vier Semestern erbracht werden.
  2. Sollten die 16 ECTS-Punkte im festgelegten Zeitraum nicht erreicht werden, kommt es zu einer Sperrfrist von zwei Jahren
  3. Mögliche Lernvereinbarung nach 120 erreichten ECTS-Punkten zwischen Studierenden und der Universität
  4. Weiterhin drei Prüfungstermine pro Semester
  5. Schärfere Plagiatsregeln: Entfall der Verjährung nach 30 Jahren und Führung als Verwaltungsstrafe
  6. Strengere Regeln bei unentgeltlichen Ghostwriting (bis zu 25.000 Euro)
  7. Rechtssicherheit für Jungwissenschaftler und Lehrbeauftragte durch Neufassung der Kettenarbeitsverträge

 

Weiterentwicklung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH)

Gemeinsam mit den Vertretern der ÖH wurde ein Gesetzesentwurf erarbeitet. Die wesentlichen Punkte sind eine Erhöhung der durchschnittlichen Studienzulassung für die eigene Selbstverwaltung und die Regelung des Entgelts für ÖH-Funktionen. Diese bleiben somit ehrenamtlich und die „Funktionsgebühr“ wird wertangepasst.

 

Teststrategie

Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen sollen im Sommersemester 2021 wieder ermöglicht werden. Als Voraussetzung dafür soll der Nachweis eines negativen Test auf COVID-19 erreichen.

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