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2025 bringt neue Regeln für Datenträger-Sicherstellung
Das Jahr 2025 bringt umfassende Neuerungen im Strafrecht, die sowohl die Sicherstellung von Datenträgern wie Handys oder Laptops als auch die Rechte von Opfern und Beschuldigten betreffen. Ziel der Reformen ist es, den Umgang mit digitalen Beweismitteln zu präzisieren und die Transparenz im Strafverfahren zu erhöhen.
Strengere Regeln für die Beschlagnahme von Datenträgern
Die Sicherstellung von Datenträgern unterliegt künftig strengeren Voraussetzungen. Ab 2025 dürfen Handys, Laptops und ähnliche Geräte nur noch mit einer gerichtlichen Bewilligung beschlagnahmt werden. Zuständig für die Anordnung bleibt die Staatsanwaltschaft, die Durchführung obliegt der Kriminalpolizei. Ausnahmen sind nur in Fällen von Gefahr im Verzug möglich, etwa wenn ein Datenverlust droht oder bei punktuellen Daten wie Videoaufzeichnungen an öffentlichen Plätzen. In solchen Fällen kann die Kriminalpolizei auch ohne Vorabgenehmigung handeln, muss aber nachträglich eine gerichtliche Bewilligung einholen.
Die gerichtliche Bewilligung muss präzise festlegen, welche Datenkategorien und Zeiträume ausgewertet werden dürfen. Eine vollständige Sichtung des Datenbestands ist nicht mehr zulässig, wodurch Zufallsfunde erschwert werden. Daten, die im Rahmen der vorgegebenen Auswertung dennoch entdeckt werden und nicht mit der ursprünglichen Verdachtslage in Verbindung stehen, können jedoch weiterhin verwendet werden.
Als „Gamechanger“ bezeichnete ÖVP-Nationalratsabgeordneter Wolfgang Gerstl in seiner Rede anlässlich des Nationalratsbeschlusses die nunmehrige Neuregelung mit einer vorherigen richterlichen Genehmigung. Das Recht auf Privat- und Familienleben dürfe nicht vor der Strafverfolgung Halt machen, betonte der Abgeordnete. (Zur-Sache berichtete)
Gestärkte Rechte für Opfer und Beschuldigte
Parallel zur Reform der Datenträger-Sicherstellung werden 2025 die Rechte von Opfern und Beschuldigten im Strafverfahren deutlich gestärkt:
- Frühere Akteneinsicht: Beide Gruppen erhalten künftig bereits mit den ersten Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden Einsicht in die Akten, unabhängig davon, ob ein Ermittlungsverfahren formal eingeleitet wurde.
- Trennung von Verfahren: Beschuldigte können ein subjektives Recht auf die Trennung von Verfahren geltend machen.
- Widerspruchsrecht für Opfer: Opfer von Straftaten erhalten die Möglichkeit, gegen die Rücklegung einer Anzeige vorzugehen.
Verkürzung der Ermittlungsdauer
Zusätzlich wird 2025 die Höchstdauer für Ermittlungsverfahren von bisher drei auf zwei Jahre gesenkt. Verlängerungen sind jedoch weiterhin möglich, wenn die Umstände des Falls dies erfordern.