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Asylverfahren für Syrer werden gestoppt
Das Innenministerium stoppt im Auftrag von Ressortchef Gerhard Karner und Bundeskanzler Karl Nehammer alle Asylverfahren für syrische Staatsangehörige. Betroffen sind rund 7.300 offene Verfahren.
Rückführungen vorbereiten
Bundeskanzler Karl Nehammer hat heute Innenminister Gerhard Karner beauftragt, alle laufenden syrischen Asylanträge auszusetzen bzw. alle Asylgewährungen zu überprüfen, informierte das Innenministerium. Ressortchef Karner reagierte umgehend: „In diesem Zusammenhang habe ich das Ministerium beauftragt, ein geordnetes Rückführungs- und Abschiebeprogramm nach Syrien vorzubereiten“, erklärte der Innenminister.
Asylverfahren: Das sind die Zahlen
Ebenfalls ausgesetzt wird zugleich der Familiennachzug. Betroffen sind rund 7300 offene Verfahren in erster Instanz. Dazu gab das Ressort folgende Zahlen bekannt:
- Zu Jahresbeginn 2024 waren 95.180 Syrer in Österreich wohnhaft (Statistik Austria). Im heurigen Jahr wurden von syrischen Staatsangehörigen 13.000 Asylanträge gestellt.
- Von 2015 bis jetzt – also über knapp zehn Jahre hindurch – haben 87.000 Syrer eine positive Asylentscheidungen erhalten.
- Im gleichen Zeitraum 17.500 Syrer eine positive Entscheidung hinsichtlich Subsidiären Schutz erhalten.
- Mit Stichtag 30. November 2024 sind 12.886 Verfahren von syrischen Staatsangehören und der ersten und zweiten Instanz offen. Davon sind rund 1.100 Fälle von Familiennachzug.
Die politische Lage in Syrien hat sich in den letzten Tagen grundlegend und vor allem rasant verändert. Das Innenministerium – und auch das Außenministerium – beobachtet und analysiert aktuell die neue Lage. Wesentlich ist eine ständige Neubewertung, die für die weitere Bearbeitung aller Arten von Asylverfahren (anhängige Verfahren, Familienverfahren, Aberkennungsverfahren) notwendig ist. Dies erfolgt durch eine Erhebung der Lage vor Ort.