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Auch 2025 gibt’s Steuerentlastungen
Auch 2025 können Arbeitnehmer, Familien und Unternehmer mit weiteren steuerlichen Entlastungen rechnen. Von höheren Kilometergeldern bis zu steuerlichen Anpassungen werden die finanziellen Erleichterungen reichen.
Höhere Kilometergelder und Dienstreisepauschalen
Das Kilometergeld wird ab 2025 auf 50 Cent pro Kilometer erhöht, während für mitbeförderte Personen ein Zuschlag von 15 Cent geltend gemacht werden kann. Für Fahrräder wird die Obergrenze von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr verdoppelt, Fußgänger können schon ab einem halben Kilometer abrechnen.
Auch die Pauschalen für Dienstreisen steigen: Tagesgelder werden auf 30 Euro (bisher 26,40 Euro) und Nächtigungsgelder auf 17 Euro (bisher 15 Euro) angehoben. Bei Dienstwohnungen wird die sachbezugsfreie Wohnfläche auf 35 Quadratmeter erweitert, und Gemeinschaftsräume werden künftig anteilig auf die Bewohner verteilt.
Steuerliche Anpassungen: Kleinunternehmergrenze und Absetzbeträge
Für Kleinunternehmer wird die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro angehoben, und erstmals können Kleinunternehmer auch bei einem Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten die Befreiung in Anspruch nehmen. Zusätzlich haben Kleinunternehmer unabhängig vom Rechnungsbetrag immer die Möglichkeit zur vereinfachten Rechnungsausstellung.
Durch die automatische Inflationsanpassung werden die ersten vier Tarifgrenzen angepasst. Der Grenzsteuersatz beträgt für die ersten 13.308 Euro weiterhin Null Prozent, für Einkommen darüber gestaffelt bis maximal 50 Prozent. Auch Absetzbeträge wie der Alleinverdienerabsetzbetrag und ein Kinderzuschlag von 60 Euro für Alleinerziehende werden ab Juli angepasst. Diese Beträge sollen ab 2026 jährlich an die Inflation gekoppelt werden.
Digitalisierung der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung modernisiert ihre Prozesse: Ab Herbst 2025 wird das Login in FinanzOnline nur noch mit einer 2-Faktor-Authentifizierung möglich sein. Gleichzeitig werden Videotermine mit dem Finanzamt sowie Live-Chat- und Telefonservices ausgebaut, um Bürger flexibler und schneller betreuen zu können.
2025 Erleichterungen bei Unternehmensübertragungen
Unternehmer, die ihren Betrieb an Angehörige übertragen möchten, können ab dem 1. Jänner 2025 eine Begleitung der Unternehmensübertragung beantragen. Zudem wird die Abzugssteuer von 10 Prozent auf Zahlungen für Hochwasserschutzmaßnahmen erweitert, was insbesondere in der Landwirtschaft für Klarheit sorgt.