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Bundesstaatsanwaltschaft ist fix

Österreichs Justiz erhält für Ermittlungsverfahren und Anklageerhebung eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft. Die Entscheidung der Bundesregierung am 9. Juli präsentierten (v.l.n.r.) Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, Justizministerin Anna Sporrer und Staatssekretär Alexander Pröll. Foto: Florian Schrötter

Österreich erhält eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft. Diese wird als weisungsfreie oberste Behörde für Ermittlungen und Anklagen durch die Justiz angelegt. Darauf einigte sich die Bundesregierung.

 

Bundesstaatsanwaltschaft entscheidet

Damit wird eine seit Jahren geforderte organisatorische Trennung von Politik und Justiz an der Spitze der Weisungskette der Staatsanwaltschaften umgesetzt. Bisher – und noch – liegt die Weisungsspitze bei der amtierenden Justizministerin bzw dem Minister, die ihrerseits dem Parlament verantwortlich sind. Dennoch hat diese Verbindung von Politik und Justiz unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit Österreich Kritik eingebracht. Das wird sich ändern.

Das Modell einer unabhängigen obersten Anklagebehörde orientiert sich dabei an europäischen Standards, heißt es in einer Information des Bundeskanzleramtes.

Der am 9. Juli verabschiedete Ministerratsvortrag konkretisiert die Eckpunkte aus dem Regierungsprogramm:

Die Bundesstaatsanwaltschaft wird …

  • als unabhängige und weisungsfreie oberste Anklagebehörde der Justiz eingerichtet. Sie wird an der Spitze der Staatsanwaltschaften letztverantwortlich z.B. über Anklageerhebung entscheiden
  • von einer kollegialen Dreierspitze geleitet, die auf Vorschlag einer Expertenkommission dem Parlament zur Wahl vorgeschlagen und danach von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Ernennung übermittelt wird.
  • einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen, die aber keine laufenden Verfahren betrifft.

Im Pressefoyer sprach Staatssekretär Alexander Pröll von einem weiteren Grundstein für eine umfassende Justizreform. Diese sichert eine effiziente Strafverfolgung und faire Verfahren: „Die Bundesstaatsanwaltschaft steht für Unabhängigkeit, effizient geführte Ermittlungsverfahren und klare Verantwortung“, sagte Pröll.

Als nächstes werden der konkrete Text für eine gesetzliche Regelung erstellt und dann das Verfahren zur Begutachtung eingeleitet.

Österreichs Justiz erhält für Ermittlungsverfahren und Anklageerhebung eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft. Die Entscheidung der Bundesregierung am 9. Juli präsentierten (v.l.n.r.) Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, Justizministerin Anna Sporrer und Staatssekretär Alexander Pröll. Foto: Florian Schrötter
Österreichs Justiz erhält für Ermittlungsverfahren und Anklageerhebung eine unabhängige und weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft. Die Entscheidung der Bundesregierung am 9. Juli präsentierten (v.l.n.r.) Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, Justizministerin Anna Sporrer und Staatssekretär Alexander Pröll. Foto: Florian Schrötter