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Das Comeback des Handwerkerbonus
Neben der Leerstandsabgabe wurde am Mittwoch vom Nationalrat ein weiterer wichtiger Baustein des Baupakets beschlossen. Mit dem Comeback des Handwerkerbonus soll das Handwerk gestärkt werden.
In seiner Parlamentsrede erklärte ÖVP-Wirtschaftssprecher Abg. Peter Hauber, dass der Handwerkerbonus bereits in den Jahren 2014 bis 2017 eine erfolgreiche Initiative war und nun wieder belebt wird. „Mit größerem Volumen, mehr Möglichkeiten und rascher und sicherer Abwicklung“, so der Abgeordnete.
Für Haubner gibt es mit dem Handwerkerbonus gleich zwei Gewinner. „Die Konsumentinnen und Konsumenten und die gewerblichen Handwerksbetriebe, und es kommen noch positive Begleiteffekte wie die Sicherung der Arbeitsplätze und Impulse für die Regionen dazu.“
300 Millionen Förderung
Beim Handwerkerbonus werden Arbeitsleistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern im eigenen Zuhause für Arbeiten bei Um- und Neubau gefördert. Für die Jahre 2024 und 2025 stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden 20 Prozent der Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Euro pro Haushalt für heuer und maximal 1.500 Euro im nächsten Jahr.
Beispiele zum Handwerkerbonus
Haubner führte konkret folgendes Beispiel an: Bei der Sanierung einer Hausfassade sind an einen Handwerkerbetrieb für die gesamten Mauererarbeiten – also Arbeitsleistungen – 10.000 Euro zu bezahlen. Die Rechnung dafür kann dann eingereicht werden, und man erhält einen Handwerkerbonus in der Höhe von 2.000 Euro.
Auch bei einer Badsanierung erhält man einen Bonus. Zahlt man beispielsweise 1.800 Euro für die Handwerksleistung eines Fliesenlegers, 2.000 Euro für den Installateur und 1.200 Euro für den Maler – also insgesamt 5.000 Euro – erhält man einen Handwerkerbonus von 1.000 Euro.
Einfache Abwicklung
Einreichen kann man ab 15. Juli 2024 für Leistungen ab 1. März 2024. Das Ende der Einreichungen ist der 31. Dezember 2025. Einmal pro Jahr kann digital eingereicht werden – also nur eine oder auch mehrere Rechnungen.
„Die digitale Einreichung soll eine rasche standardisierte Abwicklung ohne bürokratische Hürden ermöglichen, damit die Konsumentinnen und Konsumenten rasch, sicher und unkompliziert zu ihrem Geld kommen“, so Haubner.
Einreichung von Dritten möglich
Der Handwerkerbonus ist einfach und bürokratielos online mit Angabe des Namens, der Adresse, der IBAN-Nummer und der Rechnung anzufordern. „Das ist einerseits mittels Handysignatur direkt über die Homepage möglich. Anderseits haben wir für jene Personen, die über keine Handysignatur verfügen, digital nicht ganz so affin sind bzw. keinen digitalen Zugang haben, eine Variante geschaffen, bei der die Einreichung von Dritten entweder einem Verwandten, Bekannten oder Nachbarn über die Homepage durchgeführt werden kann.“ Hier ist einfach neben den Daten wie Namen, Adresse, IBAN und Rechnung statt der Handysignatur das Hochladen eines gültigen Personaldokumentes zusätzlich zu den Rechnungen notwendig.
Natürlich können auch die ausführenden Handwerkerinnen und Handwerker oder eine Servicestelle bei der Einreichung unterstützen, so Haubner, der alle Abgeordnete um breite Mitwirkung ersuchte. „Jede und jeder von Ihnen kann sich hier beteiligen, wir haben dafür Möglichkeiten für eine Unterstützung durch Dritte geschaffen. Daher helfen dabei die Seniorenorganisationen, die Handwerksbetriebe, die Gemeinden, und auch viele Familienangehörige können unterstützen. Wir lassen niemand im Stich – am 15. Juli 2024 geht es los!“, so Haubner.