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Parlament macht Weg für Leerstandsabgabe frei

Wohnraum soll genutzt werden, Leerstand kann von Ländern mit einer Abgabe belegt werden. Der Nationalrat beschloss dafür neue Kompetenzen der Länder. Foto: istock / urbazon

Leerstand vs. knapper Wohnungsmarkt. Das Baupaket der Bundesregierung soll die schwächelnde Baukonjunktur ankurbeln und ausreichend verfügbaren und leistbaren Wohnraum sicherstellen. Große Teile dieses Pakets wie der Zweckzuschuss oder die Aussetzung der Gebühren wurden bereits im März-Plenum des Nationalrats beschlossen. Am Mittwoch wurde nun der zweite Teil des Baupakets im Nationalrat debattiert und ebenfalls beschlossen. Konkret ging es um Regelungen zur Einhebung der Leerstandsabgabe.

 

Mit dem Ziel, Leerstände zu reduzieren, heben einige Bundesländer bereits jetzt eine Abgabe auf leerstehende Wohnungen ein. Allerdings sind den Ländern aufgrund eines VfGH-Urteils aus dem Jahr 1985, was die Höhe der Abgabe betrifft, die Hände gebunden, heißt es in einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz am Mittwoch.

Nun soll eine verfassungsrechtliche Kompetenzänderung den Ländern mehr Spielraum einräumen. Der Nationalrat stimmte zum Auftakt seiner April-Sitzung mit der nötigen Zweidrittelmehrheit für eine entsprechende Verfassungsnovelle.

 

Mehr Spielraum für Leerstandsabgabe

ÖVP-Wohnbausprecher Abg. Hans Singer sieht im Baupaket eine wichtige Maßnahme zur Dämpfung der Wohnkosten. Mit dem Paket wolle man nicht nur mehr leistbaren Wohnraum schaffen, sondern auch die Baukonjunktur ankurbeln und Arbeitsplätze sichern. So erwartet sich Singer, dass die vorgesehene zusätzliche Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus in der Höhe von einer Milliarde Euro Investitionen in der Höhe von fünf Milliarden Euro auslösen wird.

Zur Leerstandsabgabe meinte Singer, dass es „Sinn mache“, die Kompetenz zu den Ländern zu verschieben, weil unterschiedliche Regionen unterschiedliche Bedürfnisse hätten und es unterschiedliche Leerstände gebe. Somit wird den Ländern mehr Handlungsspielraum gegeben.