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Energiekosten: Neue Unterstützung startet

Für das 4. Quartal 2022 könne Unternehmen ab Montag den Energiekostenzuschuss 1 beantragen. Rund 28.000 Unternehmen haben sich bereits vorangemeldet. Foto: istock / Evgen_Prozhyrko

Die Energiekrise hat private Haushalte getroffen und auch viele Unternehmen. Besonders energieintensive Betriebe sind seit einem Jahr einer starken Kostenbelastung ausgesetzt. Neben einer Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen für Familien, Haushalte und Pensionisten, hat die Regierung auch für Unternehmen entsprechende Zuschussprogramme beschlossen. Seit Montag können Unternehmen eine weitere Unterstützung beantragen.

Fast 28.000 Voranmeldungen

Von 29. März bis 14. April gab es für Unternehmen die Möglichkeit, sich für den Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) für das vierte Quartal 2022 im Voraus anzumelden. Nahezu 28.000 Unternehmen haben diese genutzt und können seit Wochenbeginn bis 3. Juli 2023 einen formellen Antrag stellen.

Die Antragsstellung erfolgt, wie schon die Voranmeldung, über den Fördermanager der aws, der Förderbank des Bundes (Austria Wirtschaftsservice, aws).

Der Energiekostenzuschuss sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit Arbeitsplätze in Österreich, erklärt dazu Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher: „Dass die Antragsstellung nun auch beim EKZ 1 für das vierte Quartal möglichst rasch starten kann, ist ein wichtiges Signal für Unternehmen, die aufgrund der ökonomischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine vor finanzielle Herausforderungen gestellt sind.“

Darüber hinaus startete diese Woche auch der Selbst-Check zum Erhalt der Energiekostenpauschale.

„Mit der Energiekostenpauschale unterstützen wir Klein- und Kleinstunternehmen angesichts der hohen Preise für Energie. Jetzt ist es für betroffene Unternehmen bereits möglich, online einen Selbst-Check durchzuführen. Damit schaffen wir eine unkomplizierte Möglichkeit für Betriebe, um zu prüfen, ob sie Ansprüche auf Unterstützung im Rahmen der Energiekostenpauschale erwarten dürfen“, so Kocher in einer Presseaussendung seines Ministeriums.

Der Selbst-Check kann unter www.energiekostenpauschale.at abgerufen werden.

 

Die Details des EKZ 1 im vierten Quartal 2022 

Grundsätzlich gelten für den Energiekostenzuschuss 1 im vierten Quartal sehr ähnliche Voraussetzungskriterien wie für den bisherigen Energiekostenzuschuss 1. „Bei den Energieformen werden, neben Strom, Erdgas und Treibstoffen, auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte gefördert. So wollen wir sicherstellen, dass alle Unternehmen, die aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise hohe Mehrkosten aufweisen und auf eine Unterstützung für einen Teil der Mehrkosten angewiesen sind, diese auch erhalten“, so Kocher.

 

Eckpunkten der Energiekostenpauschale

Die Energiekostenpauschale ist eine Unterstützungsmaßnahme für Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro, die keinen Energiekostenzuschuss erhalten können.

„Die jeweilige Förderhöhe liegt zwischen 110 Euro und 2.475 Euro und wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 bestimmt; ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich. So entlasten wir angesichts der hohen Kosten für Energie auch jene Unternehmen, die keinen Anspruch auf den Energiekostenzuschuss haben“, informierte Kocher.