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Nationalrat startet im neuen Parlament mit weiteren Energiezuschüssen

Besonders hart betroffenen Haushalte können mit dem Wohn- und Heizkostenzuschuss, der am Dienstag im Parlament beschlossen wurde, mit weiteren Unterstützungen des Bundes rechnen. Foto: istock / deepblue4you

In seiner ersten regulären Plenarsitzung im neuen Parlament beschloss der Nationalrat am Dienstag weitere Entlastungen in Milliardenhöhe. Es kommt ein Wohn- und Heizkostenzuschuss, zudem wird der Energiekostenzuschuss für Unternehmen verlängert und erhöht.

Es sind milliardenschwere Pakete, welche die Regierung seit einem Jahr schnürt, um Druck aus der extremen Teuerungswelle und den gestiegenen Energiepreise zu nehmen. Insgesamt wurden über 40 Milliarden Euro in die Hand genommen. Für Einmalzahlungen, den Klimabonus, Steuerentlastungen, Pensionserhöhungen oder die Abschaffung der Kalten Progression.

 

Weitere zwei Pakete gehen durchs Parlament

Nun gibt der Nationalrat in den Räumlichkeiten des neuen Parlaments grünes Licht für zwei weitere Initiativen der Bundesregierung. Zum einen geht es um den Wohn- und Heizkostenzuschuss im Umfang von 500 Millionen Euro und zum anderen um die Verlängerung von Energiekostenzuschüsse für energieintensive Unternehmen.

Mit dem Wohn- und Heizkostenzuschuss wird den Ländern ein einmaliger Zuschuss von 450 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Privathaushalte bei der Bewältigung von Wohn- und Heizkosten zu unterstützen. Die Länder können damit bestehende Initiativen, welche die gleichen Zwecke verfolgen, verstärken oder neue Unterstützungen starten. Weitere 50 Millionen Euro sind für den sogenannten „Wohnschirm“ vorgesehen. Die Mittel können für Zuschüsse ab 1. Jänner 2023 herangezogen werden. Als Bedingung dürfen diese Leistungen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

Finanzminister Magnus Brunner erklärte im Parlament, dass man die Menschen angesichts der hohen Energiepreise „nicht im Stich lassen will und auch nicht im Stich lassen werde“. „Mit dem Wohn- und Heizkostenzuschuss wollen wir jene Haushalte unter die Arme greifen, die eine besondere Unterstützung notwendig haben. Dieser Zweckzuschuss ist natürlich auch an Bedingungen geknüpft, deren Ausgestaltung den Bundesländern überlassen wird“, so Brunner.

 

Energiekostenzuschuss für Unternehmen wird verlängert und ausgeweitet

Von den hohen Energiepreise ist auch die heimische Wirtschaft schwer getroffen. Besonders energieintensive Betriebe hatten in den vergangenen Monaten mit den extrem hohen Energiepreisen schwer zu kämpfen. Damit es zu keinem Arbeitsplätzeabbau, Einsparungen oder sogar Betriebsschließungen kommt, wurde im Sommer der Energiekostenzuschuss im Ausmaß von 1,3 Milliarden Euro aufgesetzt. Diese Förderung wird nun für das Jahr 2023 verlängert und auf 3,5 Milliarden Euro erhöht. Als „energieintensive“ Unternehmen werden jene Betriebe bezeichnet, deren Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes 2021 oder 6,0 % des Produktionswertes des ersten Halbjahres 2022 belaufen.

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher verteidigte in seiner Rede im Parlament die Wirtschaftshilfen. Die Prognosen mit ihren fatalen Auswirkungen noch vor einem halben Jahr seinen nicht eingetreten, so Kocher. Er verwies auf die aktuellen Arbeitsmarktzahlen, die einen Tiefstand erreicht haben, wie zuletzt vor 15 Jahren. „Es ist gelungen, trotz der hohen Energiepreise viele Arbeitsplätze zu halten“, sieht Kocher die Unterstützung der Unternehmen für notwendig und richtig.

Besonders hart betroffenen Haushalte können mit dem Wohn- und Heizkostenzuschuss, der am Dienstag im Parlament beschlossen wurde, mit weiteren Unterstützungen des Bundes rechnen. Foto: istock / deepblue4you
Besonders hart betroffenen Haushalte können mit dem Wohn- und Heizkostenzuschuss, der am Dienstag im Parlament beschlossen wurde, mit weiteren Unterstützungen des Bundes rechnen. Foto: istock / deepblue4you