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2022 – das Jahr der Entlastungen

Familien mussten während Corona eine Reihe von Herausforderungen stemmen. Nach 2022 folgen 2023 weitere langfristige Entlastungen. Foto: istock / skynesher

Das Jahr 2022 war kein einfaches. Geprägt von Krieg und Teuerung, stand Europa vor einer globalen Herausforderung, die auch unmittelbare Auswirkungen für Österreich hatte. Um die Menschen während dieser schweren Zeit zu entlasten hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen gegen die Teuerung auf die Beine gestellt. Insgesamt wird mit einer Gesamtentlastung in der Höhe von 37,5 Milliarden Euro bis 2026 gerechnet. Zur-Sache hat alle Maßnahmen nochmal zusammengefasst:

 

Faktencheck: Entlastungsmaßnahmen

Es wurden drei Entlastungspakete mit kurz- und langfristigen Maßnahmen auf die Beine gestellt. Insgesamt hat die Bundesregierung dafür 50 Milliarden Euro aufgewendet. Von der Abschaffung der Kalten Progression bis hin zum Klima- und Antiteuerungsbonus wurde breit durch die Bevölkerungsgruppen entlastet.

 

Abschaffung der Kalten Progression – 20 Milliarden Euro bis 2026

Mit dieser langfristigen Maßnahme wird die schleichende Steuererhöhung gestoppt und die Menschen mit rund 20 Milliarden Euro bis 2026 entlastet. Ab 1.1.2023 tritt sie in Kraft und erfolgt von dann an Jahr für Jahr, dauerhaft.

„Wir haben in ganz Europa eine Situation mit hoher Inflation und steigenden Preisen. Das bereitet den Menschen und der Politik große Sorgen. Bereits zu Jahresbeginn haben wir neben der Ökosozialen Steuerreform zwei Anti-Teuerungspakete auf den Weg gebracht“, erklärte Finanzminister Magnus Brunner zur Abschaffung der Kalten Progression.

 

Stromkostenbremse – 3,8 Milliarden Euro bis 2024

Die Stromkostenbremse soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken. Sie wurde ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024. Die Regierung stellt für die Dämpfung der Stromkosten vier Milliarden Euro zur Verfügung.

 

Energiekostenzuschuss – 1,3 Milliarden Euro bis 2024

Der Energiekostenzuschuss steht Unternehmen zur Verfügung, die besonders energieintensiv sind. Zur Absicherung der Liquidität von Unternehmen mit hohem Energiebedarf wird eine Ermächtigung für Vorbelastungen gegeben. Dafür sollen insgesamt bis zu 450 Millionen Euro in Form von Zuschüssen an energieintensive Betriebe bereitgestellt werden.

 

Klima – und Antiteuerungsbonus – rund 4 Milliarden Euro

Der Klimabonus ist neben der CO2-Bepreisung eine der wichtigsten Maßnahmen der ökosozialen Steuerreform. Er wird an alle anspruchsberechtigten Menschen in Österreich ausbezahlt und sorgt dafür, dass sich eine klimafreundliche Lebensweise auch finanziell lohnt. In Folge der Teuerungswelle wurde zum Betrag des Klimabonus noch ein Antiteuerungsbonus von 250 Euro hinzugefügt. Insgesamt wurden 500 Euro pro Person ausgezahlt.

 

Einmalzahlungen für vulnerable Gruppen

Da besonders Familien von der Teuerung betroffen sind, erhielten alle Bezieher der Familienbeihilfe eine Einmalzahlung von 180 Euro im August. Weiters schuf die Bundesregierung auch einen Teuerungsausgleich für besonders vulnerable Gruppen – dabei erhalten diese zweimalig eine Auszahlung von 150 €.

 

Valorisierung der Sozialleistungen – 3,5 Milliarden Euro

Sozialleistungen werden erhöht – Sonderbetreuungszeit verlängert: Soziale Leistungen wie etwa Familienbeihilfen sollen künftig mit den Preisen ansteigen. Konkret bedeutet die Valorisierung bei einer Inflation wie gegenwärtig folgende finanzielle Unterstützungen im Jahr 2023:

  • Bei einer Familie mit einem bis zu ein Jahr alten Kind gibt es bis zu rund 700 Euro mehr Kinderbetreuungsgeld (beim Kinderbetreuungskonto mit der Kurzvariante zwölf Monate), beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sind es bis zu rund 1.400 Euro mehr, dazu kommen noch die Familienbeihilfe plus der Kinderabsetzbetrag von 120 Euro mehr.
  • Insgesamt ergibt sich mit der Valorisierung eine zusätzliche Unterstützung für die Familien von bis zu 1.520 Euro pro Jahr.
  • Von diesen Maßnahmen profitieren insgesamt 1,2 Millionen Familien mit 1,9 Millionen Kindern.

 

Senkung der KöSt von 25 Prozent auf 23 Prozent – 1,9 Milliarden Euro

Bei der Senkung der Lohnnebenkosten geht es im Detail um eine Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds ab Jahresbeginn 2023 und zwar von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent. Die jährliche Entlastung, die durch diese Maßnahme ermöglicht wird, beträgt über 350 Millionen Euro.

 

Erhöhung des Familienbonus auf 2000 Euro

Mehr als eine Million Kinder haben vom Familienbonus im Vorjahr profitiert. Zusätzlich wird mit dem Entlastungspaket der Familienbonus von 2.000 Euro auf 2022 vorgezogen. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast direkt reduziert. Er steht all jenen zu, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und für ein Kind Familienbeihilfe beziehen.