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EU einigt sich auf neue Führerscheinregeln: Keine unnötigen Auflagen

Nach intensiven und langwierigen Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten wurde in der Nacht von Montag auf Dienstag eine vorläufige Einigung zur neuen EU-Führerscheinrichtlinie erzielt. Im Mittelpunkt der Verhandlungen standen die Vermeidung zusätzlicher Belastungen für Autofahrer.
Kircher: „Unnötige Auflagen und Schikanen verhindert“
„Wir konnten nach schwierigen und langen Verhandlungen durchsetzen, dass es keine unnötigen neuen Auflagen und Schikanen für den Erwerb und das Behalten des Führerscheins gibt. Zuletzt ist es gelungen, zu verhindern, dass andere Fraktionen verpflichtende Gesundheitschecks für alle Führerscheininhaber durchsetzen, die auch zum Führerscheinentzug führen hätten können“, sagt Sophia Kircher, Verkehrssprecherin der ÖVP im Europaparlament und Vizevorsitzende des Verkehrsausschusses.
Kircher ergänzt: „Es gibt keine Evidenz, dass solche Maßnahmen die Verkehrssicherheit erhöht hätten, selbst die EU-Kommission verfügt über keine solchen Daten. Zudem konnte die Europäische Volkspartei im Europaparlament den Vorschlag für verpflichtende EU-weite medizinische Checks für Menschen ab einem bestimmten Alter so abschwächen, dass eine Diskriminierung älterer Menschen vermieden wird. Gerade in ländlichen Regionen sind die Menschen vielfach aufs Autofahren angewiesen, um die individuelle Mobilität zu gewährleisten.“
Ö L-17- Führerschein wird EU-weit anerkannt
Ein weiterer Erfolg der Verhandlungen sei die unionsweite Anerkennung des österreichischen L17-Führerscheins. Dieser erhöhe nachweislich die Verkehrssicherheit und soll künftig auch für Lkw ausgeweitet werden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zusätzlich wird das Mindestalter für Busführerscheine der Klassen D und DE auf 21 Jahre gesenkt, für Lkw-Führerscheine der Klassen C und CE auf 18 Jahre.
„Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, dass Menschen ab 20 Jahren und einer Zusatzprüfung auch schwerere PKW mit bis zu fünf Tonnen Gesamtgewicht fahren dürfen. Das war bislang nicht möglich und erleichtert insbesondere die Arbeit von Blaulichtorganisationen erheblich“, erklärt Kircher.
Die vereinbarten Änderungen müssen nun noch vom Europaparlament sowie den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Erst dann tritt die neue Führerscheinrichtlinie in Kraft und wird in nationales Recht umgesetzt.
