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Gemeinden können Tempo 30 verfügen

Städte und Gemeinden sollen künftig in Bereichen mit Schutzbedürfnis ein Tempolimit von 30 Km/h einführen und kontrollieren dürfen. Foto: piksl-labor; pixelio

Städte und Gemeinden sollen künftig Tempolimits für Autos im Ortsgebiet festlegen und kontrollieren können. Das ist der Kern einer Novelle zur Straßenverkehrsordnung. Im Klartext bedeutet dies mehr 30 km/h-Zonen in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis.

 

Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis

Derartige Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis sind etwa Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Krankenhäuser oder Seniorenheime.

Dort kann die Gemeinde das Tempolimit von 50 auf 30 Stundenkilometer herabsetzen, wenn es der Verkehrssicherheit, namentlich Fußgängern oder Radfahrern nützt.

Das ist ein Kern einer Novelle zur Straßenverkehrsordnung, deren Entwurf am Mittwoch vom Ministerrat verabschiedet und in Begutachtung gesandt wurde.

Innenminister Gerhard Karner und Verkehrsministerin Eleonore Gewessler präsentierten den Entwurf für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung. Foto: Andy Wenzel

Innenminister Karner und Verkehrsministerin Eleonore Gewessler präsentierten Novelle der Straßenverkehrsordnung. Foto: Andy Wenzel

Gemeinden: angepasste Lösungen

Innenminister Gerhard Karner sagte dazu, durch die Novelle könnten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einfacher maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten und umsetzen, denn Verkehrssicherheit hat eine hohe Bedeutung.

Die ressortzuständige Verkehrsministerin Leonore Gewessler begründete auch mit Umweltaspekten: „Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Es führt zu weniger Verkehrstoten, verursacht weniger klimaschädliche Emissionen und spart durch den geringeren Treibstoffverbrauch auch Geld.“

 

Ein österreichweites Anliegen

Die Initiative zur Novelle ging von mehr als 280 Gemeinden und Städte sowie dem VCÖ und dem Städtebund aus. Es war ein parteiübergreifendes und österreichweites Anliegen von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlich großer Städte und Gemeinden, heißt es im Bundeskanzleramt.

Für Fahrzeuge des Rettungsdienstes wird die Ausnahme von Halte- und Parkverboten erweitert, sodass das Blaulicht nicht eingeschaltet sein muss.

Für die Begutachtung sind sechs Wochen Zeit, die Novelle soll im Sommer 2024 in Kraft treten.