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Gründer kommen leichter zu Kapital
Die Gründerinnen und Gründer von Unternehmen sollen rascher und einfacher Kapital über die Börse aufnehmen können: Das ist der Kern des Listing Act, der in österreichisches Recht aufgenommen wird.
Zugang für Gründer zu Eigenkapital
Der Wirtschaftsbund begrüßt die im Parlament beschlossene Umsetzung des EU-Listing Act als wesentlichen Schritt zur Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts, erklärte dazu der Finanzsprecher der ÖVP, Andreas Ottenschläger.
Die Starthilfe für den Aufschwung wurde von Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl ausdrücklich begrüßt, weil sie den Kapitalzugang erleichtert.
Vereinfachung für KMU
Die Reform zielt darauf ab, regulatorische Hürden zu reduzieren, Börsengänge zu erleichtern und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen verbesserten Zugang zu Eigenkapital zu ermöglichen. Ottenschläger: „Gleichzeitig stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts und schaffen neue Wachstumschancen für Unternehmen, ohne den Anlegerschutz zu vernachlässigen.“
Die konkreten Maßnahmen:
- Der Mindeststreubesitz für Aktien zum Zeitpunkt der Zulassung wird von 25 % auf 10 % gesenkt.
- Die Prospektpflicht gilt erst ab einem Emissionsvolumen von 12 Millionen Euro wirksam (zuvor 5 Millionen Euro).
- Für Emissionen zwischen 2 und 12 Millionen Euro sind vereinfachte Prospekte vorgesehen.
- Die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften wird von 5.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben.
- Ab dem Jahr 2027 übernimmt die Finanzmarktaufsicht die zentrale Billigung von Veranlagungsprospekten, was eine einheitliche und effizientere Aufsicht gewährleisten soll.





