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Info-Freiheit: Pflicht für Ämter, Rechte für Bürger

Erläuterte Info-Freiheit vor dem Juli-Plenum des Nationalrats : Staatsekretär Alexander Pröll vor dem Nationalrat (Screenshot parlament.gv.at)

Info-Freiheit gilt: Die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden müssen einige Informationen aktiv, einige weitere Information auf Nachfrage hin veröffentlichen. Das bisherige Amtsgeheimnis hat ausgedient. Das ist der Kern des Gesetzes über die Informationsfreiheit, das seit 1. September gilt.

 

Info-Freiheit bringt Pflichten für Verwaltung, Gerichte und Parlament

Informationen von allgemeinen Interesse sind aktiv zu veröffentlichen. Dazu zählen etwa Geschäftseinteilungen, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter sowie Studien und Gutachten. Die Informationspflicht betrifft die Verwaltung, die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichte, den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof. Auch Nationalrat, Bundesrat, Rechnungshof und Volksanwaltschaft sind umfasst. Von den Gemeinden nur jene 250 von 2100 Kommunen,  die mehr als 5000 Einwohner zählen.

 

Amtsgeheimnis abgeschafft

Mit dieser Reform wird ein modernes Fundament für den Zugang zu staatlichen Informationen geschaffen, erklärt der Staatssekretär für Digitalisierung, Alexander Pröll. Dies ist eine totale Umkehr, denn das über Jahrzehnte bestehende Prinzip des Amtsgeheimnisses wird abgeschafft und durch ein neues Verständnis von Verwaltung und Öffentlichkeit ersetzt.

„Nach fast 100 Jahren bedeutet dieser Schritt einen klaren Paradigmenwechsel in der Verwaltung“, sagt Pröll: „Unser Anspruch ist: Der Staat ist für die Menschen da – nicht umgekehrt. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz schaffen wir Transparenz und ermöglichen innovative Lösungen, indem wir den Datenschatz der Republik für alle öffnen. So stärken wir den Wirtschaftsstandort Österreich.“

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