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Kraus-Winkler: Klarnamenpflicht für Bewertung auf Plattformen

Susanne Kraus-Winkler, Staatssekretärin für Tourismus: Österreich bleibt gefragte Tourismusdestination. Foto: Alexander Haiden

Bewertungen auf Online-Plattformen sollten unter echtem Namen erfolgen, um Fälschungen und Irreführungen zu vermeiden. Für diese Klarnamenpflicht sprechen sich Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler und Digitalisierungs-Staatsekretär Florian Tursky aus. Die EU-Tourismusminister sprechen demnächst darüber.

 

Plattformen werden missbraucht

„Die aktuellen Diskussionen in Italien und Österreich bestätigen, dass Bewertungsplattformen immer häufiger zweckentfremdet werden, um absichtlich unwahre Behauptungen anonym zu verbreiten“, Kraus-Winkler in einer Medien-Info.

 

Klarnamen wirken gegen Fälschung

„Gängige Beispiele sind gezielte Negativbewertungen von Konkurrenzbetrieben, gekaufte Likes oder irreführende Erfahrungsberichte von Scheinkundinnen und -kunden.“ Mit einer Klarnamenpflicht, wie sie auch im Österreichplan 2030 von Bundeskanzler Karl Nehammer vorgesehenen ist, ließe sich solchen Fehlentwicklungen nach Ansicht von Kraus-Winkler wirkungsvoll entgegenwirken.

Eine Kennzeichnungspflicht für Künstliche Intelligenz kündigt Staatssekretär Florian Tursky an. Die technologische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft lösen politischen Handlungsbedarf aus. Foto: BMF

Klarnamenpflicht auf Bewertungsplattformen: Staatssekretär Florian Tursky. Foto: BMF

Vertrauen wird missbraucht

Von Schaden für Unternehmen durch Fakes spricht auch Florian Tursky: „Viele Menschen vertrauen bei ihren Kaufentscheidungen oder Restaurantbesuchen den Bewertungen auf Online-Plattformen. Dieses Vertrauen darf nicht durch Fake-Online-Bewertungen zerstört werden, die auch ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmern schaden.“

 

Recht gilt auch online

Daher spricht sich Tursky für Regeln aus: „Wir streben eine digitale Welt an, die von Authentizität und Fairness geprägt ist. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und was offline gilt, muss auch online gelten“, ergänzte Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky.

 

Kraus-Winkler: Unwahrheit schafft Probleme

Für die Tourismus-Staatssekretärin sind absichtlich unwahre Online-Bewertungen gleich ein „dreifaches Problem“. Erstens schaden Fake-Bewertungen der Glaubwürdigkeit der Plattform, zweitens werden Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre geführt und drittens verursachen sie unfaire Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Betriebe.

 

Tourismus braucht Online-Plattformen

Dabei sind Online-Bewertungsplattformen gerade für den Tourismus wichtig: Sie steigern die Bekanntheit von Betrieben und fördern den Qualitätswettbewerb. Kraus-Winkler betont, dass das ebenso für kritische Bewertungen gilt, solange diese „ehrlich und konstruktiv“ sind.

Bei der Klarnamenpflicht gehe es deshalb „weder um ein Meinungs-, noch um ein Nickname-Verbot“. Wichtig sei vielmehr, dass Behörden bei rechtswidrigen Aussagen (wie zum Beispiel Drohungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) rasch einschreiten können und absichtlich unwahre Behauptungen (wie Wettbewerbsverzerrungen durch Bots) erschwert werden. Durch die Möglichkeiten der Textgenerierung durch künstliche Intelligenz ist es mittlerweile ein leichtes, massenhaft online Fake-Bewertungen abzugeben.

 

Fälschungen erkennen

Mögliche Fälschungen sind erkennbar, erläutert Tursky: „Fake-Bewertungen fallen beispielsweise auf, wenn für ein Konkurrenzprodukt geworben wird, oder wenn es innerhalb kürzester Zeit, egal ob positiv oder negativ, zu einer ungewöhnlichen Anhäufung von Bewertungen gekommen ist.

Ebenso könnte es sich um Fake-Bewertungen handeln, wenn beispielsweise ein Restaurant vor kurzem erst geöffnet hat, aber schon unzählige Male bewertet wurde“, so Tursky über das Erkennen von möglichen Fake-Bewertungen im Internet.

Susanne Kraus-Winkler, Staatssekretärin für Tourismus: Österreich bleibt gefragte Tourismusdestination. Foto: Alexander Haiden
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