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Mehr finanzielle Unterstützung für Familien beschlossen
Im Plenum der Nationalratssitzung wurden einige Neuerungen zur Unterstützung von Familien beschlossen. Damit setzt die österreichische Regierung den zweiten und letzten Teil des Maßnahmenpakets für Familien um, das gemäß dem Beschluss des Ministerrats vom 17. Mai 2023 entwickelt wurde. Das Ziel ist es, gezielt sozial benachteiligte Familien auf unbürokratische, treffsichere und schnelle Weise zu unterstützen.
Digitaler Eltern-Kind-Pass
Seit seiner Einführung im Jahr 1974 hat der Mutter-Kind-Pass eine wichtige Rolle bei der Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten bei Müttern und Neugeborenen gespielt. Der bisherige Mutter-Kind-Pass erhält ab Januar 2024 nicht nur einen neuen Namen, sondern wird bis 2026 auch deutlich ausgebaut und digitalisiert.
Der Antrag zum digitalen Eltern-Kind-Pass wurde wieder in den Ausschuss zurückverwiesen, um noch eine Änderung vorzunehmen. Hier das Gesetz zum Eltern-Kind-Pass.
Raab: Rund 400.000 Kinder profitieren vom Paket
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen sind bedeutend: Rund 400.000 Kinder in Österreich werden von den unterstützenden Maßnahmen profitieren. Die Unterstützungsleistungen bringen pro Kind zusätzlich 1.080 Euro. Familienministerin Susanne Raab betonte im Plenum des Nationalrats, dass damit gezielt und treffsicher Familien geholfen wird, die besonders unter der hohen Inflation leiden. Die Maßnahmen sollen konkret Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Pensionisten mit geringer Pension sowie Alleinerziehende und Alleinverdiener mit einem monatlichen Einkommen unter 2.000 Euro brutto zugutekommen.
Das Maßnahmenpaket für Familien wird von verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen wie der Volkshilfe, der Diakonie und der Caritas gelobt. Es wird als gezielte und treffsichere Maßnahme zur Stärkung von Familien in Zeiten der Teuerung angesehen.
Monatlicher Zuschuss von 60 Euro pro Kind
Eine zentrale Maßnahme des Pakets ist die finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern. Ab sofort werden monatlich 60 Euro pro Kind automatisch und ohne Antragstellung bis Ende 2024 ausgezahlt. Voraussetzung dafür ist der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder einer Ausgleichszulage. Darüber hinaus werden auch gering verdienende Alleinerziehende und Familien mit Alleinverdienern zusätzlich unterstützt.
Für Alleinerziehende und Alleinverdienende mit Kindern werden ebenfalls monatlich 60 Euro pro Kind bis Ende 2024 automatisch und ohne Antragstellung ausgezahlt. Um diese Unterstützung zu erhalten, darf das Einkommen der Eltern brutto weniger als 2.000 Euro betragen und sie dürfen bereits nicht die oben genannte zusätzliche Unterstützung von monatlich 60 Euro pro Kind beziehen.
Sieber: Regierung ist sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst
Der Familiensprecher des ÖVP-Parlamentsklub, Norbert Sieber, betont die Wichtigkeit der beschlossenen Maßnahmen. Ziel sei es vulnerable Bevölkerungsgruppen, die besonders stark von der Teuerung betroffen sind, zu entlasten.
„Das ist unbürokratische, schnelle, zielgerichtete und nachhaltige Hilfe, die zeigt, dass diese Regierung sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst ist und ihr Wort hält. Denn dieses Paket entlastet die Menschen, die es am dringendsten benötigen“, so Sieber.
Einfacherer Zugang zu Lernhilfen
Des Weiteren wird der kostenfreie Zugang zu Lernhilfen ausgeweitet. Seit 2021 bietet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Website weiterlernen.at benachteiligten Kindern und Jugendlichen einen kostenfreien Zugang zu Lernhilfen, bereitgestellt von NGOs und Lehramtsstudierenden. Die bisher von der EU und anderen Quellen bereitgestellten Mittel von rund 10 Millionen Euro werden bis Ende 2024 um weitere 10 Millionen Euro aufgestockt.
Unterstützung beim Schulstart
Zusätzlich wird auch das Schulstartpaket „Schulstartklar“ erhöht. Kinder in finanziell prekären Situationen, die eine Schule in Österreich besuchen, erhalten zukünftig ein erhöhtes Schulstartpaket von 150 Euro, statt bisher 120 Euro. Dieses Paket wird ab sofort zweimal im Jahr zur Verfügung gestellt. Die Investitionssumme für diese Maßnahme beläuft sich auf 15 Millionen Euro.