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Regierung bringt streng geregelte Messenger-Kontrolle auf den Weg

Das Gesetz zur Messenger-Überwachung ist nun in Begutachtung. Mit 2027 soll das Gesetz in Kraft treten. Foto: iStock/Peoplemages

Eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung verschlüsselter Messenger-Kommunikation durch den Verfassungsschutz ist in Begutachtung geschickt worden. Innenminister Gerhard Karner und Staatssekretär Jörg Leichtfried präsentierten die Eckpunkte. Ziel sei es, bei schweren Bedrohungen wie Terrorismus oder Spionage eine effektivere Gefahrenabwehr zu ermöglichen – unter engen rechtlichen Auflagen. (Zur-Sache berichtete)

 

Karner: „zeitgemäße Befugnisse“

„Das gemeinsame Ziel ist klar: Sicherheit und Schutz für die Menschen in Österreich zu gewährleisten. Dafür braucht der Verfassungsschutz aber auch die notwendigen Werkzeuge.“, betonte Innenminister Karner in einer Aussendung des Ministeriums. Mit der Novelle schaffe man „zeitgemäße Befugnisse, um Gefährder und Terroristen aus dem Verkehr zu ziehen“. Auch Leichtfried unterstrich die Dringlichkeit der Maßnahme angesichts internationaler Entwicklungen: „Jene Menschen, die unsere offene, demokratische Gesellschaft gefährden, sollen sich weniger sicher fühlen – und für alle anderen muss die Sicherheit wieder steigen.“

Gerhard Karner: Regierung beschloss Entwurf zur Messenger-Überwachung. Foto: Bka / Chr. Dunker

Gerhard Karner: Regierung beschloss Entwurf zur Messenger-Überwachung. Foto: Bka / Chr. Dunker

Messenger-Überwachung unter engen Voraussetzungen

Die Überwachung betrifft gängige Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Skype und ist laut Gesetzesentwurf auf Fälle beschränkt, bei denen ein verfassungsgefährdender Angriff mit mindestens zehn Jahren Haftdrohung oder Spionage vorliegt. Voraussetzung ist außerdem, dass andere Ermittlungsmaßnahmen „aussichtslos“ sind. Die Maßnahme wird im Begleittext zum Gesetz laut unterlagen des Innenministeriums als „ultima ratio“ bezeichnet.

Zuständig für die Anträge ist die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienste (DSN), die sich zunächst an den Rechtsschutzbeauftragten wenden muss. Dieser hat drei Tage Zeit für eine erste Prüfung. Die endgültige Entscheidung trifft das Bundesverwaltungsgericht. Maximal darf die Überwachung drei Monate dauern, Verlängerungen sind möglich.

 

Strenge Kontrolle und starke Rolle für den Rechtsschutz

Der Rechtsschutzbeauftragte beim Innenministerium hat umfassende Kontrollrechte: Er darf Nachrichten einsehen, Löschungen verlangen und bei unverhältnismäßigem Vorgehen die sofortige Aufhebung der Maßnahme beim Gericht beantragen. Überwacht werden dürfen ausschließlich jene Inhalte, die im Antrag genehmigt wurden – alle übrigen müssen gelöscht werden.

Nach Abschluss der Maßnahme müssen betroffene Personen informiert werden, auch Kommunikationspartner. Ausnahmen gelten, wenn laufende Ermittlungen gefährdet wären. Beschwerden sind zulässig.

 

Politische Kontrolle bei Häufung

Sollte die Messenger-Überwachung in einem Kalenderjahr mehr als 35 Mal eingesetzt werden, ist eine Sonderberichterstattung an den Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses vorgesehen. Die DSN rechnet aktuell mit etwa 20 bis 30 Fällen pro Jahr.

 

Inkrafttreten erst 2027

Trotz der aktuellen Einleitung des Begutachtungsverfahrens – das acht Wochen dauert – wird das Gesetz frühestens am 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Die konkrete Softwarelösung zur Durchführung der Überwachung ist derzeit noch offen und wird nicht im Gesetz geregelt. Die Auswahl soll der DSN obliegen und ebenfalls durch den Rechtsschutzbeauftragten geprüft werden.