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Nationalrat stoppt Nachzug von Familien

Der Nationalrat beschliesst mit den Stimmnen der drei Regierungsparteien eine Novelle des Asylgesetzes: Diese ermöglicht eine Verordnung des Innenministeriums, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss die Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug befristet aufzuschieben. Bild: Abstimmung im Plenum des Nationalrats am 24. April 2025. Foto: Screenshot parlament.gv.at

Der Nationalrat stoppt den Nachzug von Familien asylberechtigter Personen: Die beschlossene Novelle zum Asylgesetz erlaubt dem Innenministerium, durch eine Verordnung die Bearbeitung von Anträgen vorübergehend auszusetzen. Die Regierungsfraktionen votierten dafür, die Oppositionsparteien dagegen, allerdings aus gegensätzlichen Gründen.

 

„Ein notwendiger Schritt“

Innenminister Gerhard Karner bedankte sich für „intensive und konstruktive Gespräche in der Koalition und im Innenausschuss des Nationalrats“. Die Debatte im Plenum verlaufe etwas schärfer als im Ausschuss, merkte Karner an.

Die Möglichkeit für das Innenressort, per Verordnung Anträge auf Nachzug – vorübergehend und mit Ausnahmen – auszusetzen, ist „kein einfacher, aber notwendiger Schritt“, erklärte Karner.

ÖVP als Konstante der Integrationspolitik: Ernst Gödl im Nationalrat

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Schulsystem in Wien braucht Entlastung

Der Stopp des Nachzugs der Familien von asylberechtigten und subsidiär schutzberechtigten Personen sei eine nachhaltige Lösung, um etwa das Schul- und das Gesundheitssystem zu entlasten. Container-Klassen oder Klassen, in denen 80 % der Kinder nicht Deutsch sprechen, seien nicht sachgerecht: „Das geht nicht“. Sondern, so Karner: „Wir müssen die Kinder in die Integration und die Eltern gegebenenfalls dazu zwingen“.

Zuletzt habe auch die kriminalpolizeiliche Anzeigenstatistik gezeigt, dass die hohe Steigerung bei den jugendlichen Tatverdächtigen zu 80 % auf syrische Jugendliche zurückgeht.

 

Maßnahmen wirken, Einreisen vermindert

Bereits im Vorjahr seien Maßnahmen ergriffen worden, etwa Personalangaben noch genauer zu überprüfen. Alleine dadurch habe sich die Anzahl der Nachzüge in den ersten Monaten von 2250 im Vorjahr auf 165 im heurigen Jahr vermindert.

Konkret geht es um den Nachzug enger Familienangehöriger von Flüchtlingen, die in Österreich Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben. Die Novelle des Asylgesetzes soll es der Bundesregierung ermöglichen, die Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug vorübergehend zu pausieren. Das heißt, dass sich die zuständigen Behörden in einem bestimmten Zeitraum nicht an die grundsätzlich geltende sechsmonatige Entscheidungsfrist halten sollen müssen, schreibt die Parlamentskorrespondenz.

 

Ausnahme für Minderjährige

Als Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Verordnung vorgesehen, in der festgestellt wird, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit durch den Familiennachzug gefährdet sind. Diese Verordnung soll auch der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats bedürfen. Der Nachzug von Eltern minderjähriger Flüchtlinge soll gemäß EMRK nicht verzögert werden können und stellt eine Ausnahme dar.

„Nachzug darf kein Automatismus sein“

Damit wird eine menschenrechtskonforme Ausnahme möglich, erklärte ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl. Die nunmehrige Regelung sei intensiv begutachtet und diskutiert, auch von Wissenschaftlern analysiert worden: Diese halten die Regelung für zulässig. Daher stimmen die Regierungsfraktion im Nationalrat dafür, lediglich die oppositionellen Grünen und Freiheitlichen dagegen, wenngleich aus „diametral“ anderen Betrachtungsweisen.

Im Nationalrat meinte Gödl zusammenfassend: „Familiennachzug kann kein Automatismus sein sondern muss gesteuert werden. Wir sichern Systeme und verbessern die Integration, alles in geordneter, planbarer und machbarer Weise. Denn die Öffentlichkeit erwartet sich zurecht Lösungen, bevor es zu Überlastungen kommt.“

Zum Gesetzestext und parlamentarischen Materialien HIER

 

Der Nationalrat beschliesst mit den Stimmnen der drei Regierungsparteien eine Novelle des Asylgesetzes: Diese ermöglicht eine Verordnung des Innenministeriums, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss die Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug befristet aufzuschieben. Bild: Abstimmung im Plenum des Nationalrats am 24. April 2025. Foto: Screenshot parlament.gv.at
Der Nationalrat beschliesst mit den Stimmnen der drei Regierungsparteien eine Novelle des Asylgesetzes: Diese ermöglicht eine Verordnung des Innenministeriums, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss die Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug befristet aufzuschieben. Bild: Abstimmung im Plenum des Nationalrats am 24. April 2025. Foto: Screenshot parlament.gv.at