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Neue Steuererleichterung kommt
Österreich gilt als ein spendenfreudiges Land. Jährlich wird fast eine Milliarde Euro für die verschiedenen sozialen und wohltätigen Zwecke gespendet. Gewisse Spenden konnten bisher schon abgesetzt werden. Diese Spendenabsetzbarkeit wird nun ausgeweitet.
Finanzminister Magnus Brunner teilte am Mittwoch vor Start der Ministerratssitzung mit, dass die Spendenabsetzbarkeit in Österreich ausgeweitet wird. Bisher wurden vom gesamten Spendenvolumen von rund 900 Millionen Euro in den vergangenen Jahren rund 13-14 % steuerlich abgesetzt. Somit ersparten sich die Steuerzahler durch die Möglichkeit der Spendenabsetzbarkeit pro Jahr bisher mehr als 100 Mio. Euro, wie das Finanzministerium auf seiner Homepage vorrechnet.
Konzept erarbeitet
Die Bundesregierung will nun die Möglichkeit der steuerlichen Spendenbegünstigung maßgeblich erweitern. Dazu wurde mit Vertretern des Spenden- und Gemeinnützigkeitsbereichs ein umfassendes Konzept erstellt. Die nun nach 15 Jahren erstmals erfolgte Ausweitung der Absetzbarkeit betrifft besonders die Bereiche für Spenden in Bildung, Sport sowie Kunst und Kultur.
Konkret bedeutet das, dass ab dem kommenden Jahr Sport- und Bildungsvereine einen Antrag stellen können, um als spendenbegünstigte Einrichtung aufgenommen zu werden. Für Kunst und Kultur werden Erleichterungen in der Verwaltung geschafft.
Brunner: Spenden und Ehrenamt verdienen noch stärkere Anerkennung
Finanzminister Magnus Brunner begründet die Maßnahme mit dem hohen Stellenwert des Ehrenamts in Österreich und der hohen Bedeutung von Spenden: „Ich bin überzeugt: Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, kann nicht hoch genug geschätzt werden. Das verdient noch stärkere steuerliche Anerkennung. Daher weiten wir die Spendenabsetzbarkeit auf die Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur aus. So unterstützen wir das Engagement jener Menschen, die sich ehrenamtlich betätigen, und entlasten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“
Das Finanzministerium geht davon aus, dass mit der Ausweitung der Absetzbarkeitsregelung zum einen das Spendenvolumen steigt und sich zum anderen das steuerliche Entlastungsvolumen verdoppelt.