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Polizei erhält zeitgemäße Mittel für Überwachung von Messengerdiensten

Die Bedrohungslage hat sich verschärft und Extremisten sowie Terroristen nutzen Massengerdienste. Diese Kommunikation soll nun unter Auflagen von der Polizei überwacht werden können. Einen Entwurf aafür hat die Bundesregierung bei ihrer Klausur verabschiedet, der Beschluss im Nationalrat soll vor dem Sommer erfolgen.
Karner und Leichtfried präsentierten Entwurf
Minister Gerhard Karner und Staatssekretär Jörg Leichtfried, beide Innenministerium, präsentierten am ersten Tag der Regierungsklausur die Eckpunkte der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Gefährdern. Diese wurden von den Koalitionspartnern ÖVP, SPÖ und NEOS bereits im Regierungsübereinkommen festgelegt und werden nun umgesetzt.
Polizei braucht zeitgemäße Instrumente
Durch geopolitische Spannungen hat sich die Bedrohungslage für Österreich, wie für viele andere europäische Staaten, drastisch verändert. Gleichzeitig hat sich die Kommunikation von Extremisten und Terroristen auf Messengerdienste verlagert. Analoge Telefonie oder SMS werden nicht mehr eingesetzt. Bislang konnte die Polizei Messengerdienste nicht mitlesen und war somit blind. Die Polizei braucht zeitgemäße Werkzeuge, um Terroristen und Gefährder noch wirkungsvoller bekämpfen zu können, heißt es zur Begründung im Bundeskanzleramt.
Fokus auf terroristische Aktionen
Die Möglichkeit, auf Messengerdienste zuzugreifen, bzw. Nachrichten auszulesen, wird auf jene Fälle beschränkt, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Das sind zum Beispiel die Vorbereitung von terroristischen Anschlägen oder die Bildung von terroristischen Gruppierungen.
Anordnung durch Richter
Für den Einsatz der Messengerüberwachung kommen vor allem jene Fälle in Frage, in denen bereits durch Observation klar geworden ist, dass die Gefährder über Messengerdienste kommunizieren. Jeder einzelne Anwendungsfall muss richterlich angeordnet werden und wird durch den Rechtsschutzbeauftragten begleitend kontrolliert. Grundsätzlich kann die Befugnis der Messengerüberwachung nur für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden. Wird die Befugnis der Messengerüberwachung in einem Kalenderjahr in mehr als 35 Fällen angewandt, hat eine Sonderberichterstattung an den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses zu erfolgen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft die Grundlage für eine zeitgemäße Befugnis um Gefährder und Terroristen auszuschalten, erklärten Karner und Leichtfried.
„Das Ziel ist Sicherheit und Schutz für die Menschen in Österreich zu gewährleisten“, sagte Karner. Dafür braucht der Verfassungsschutz aber auch die notwendigen Werkzeuge: „Durch diese Novelle, schaffen wir für die Polizei zeitgemäße Befugnisse um Gefährder und Terroristen aus dem Verkehr zu ziehen.“
