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Rechnungshof bestätigt: Wahlwerbekosten der ÖVP korrekt

„Der Rechnungshof hat den Wahlwerbungsbericht der Volkspartei bestätigt“, gab ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti bekannt. Die FPÖ wird hingegen noch geprüft, berichten Medien.
Alle Parteien okay, doch FPÖ fehlt noch
Der Rechnungshof (RH) hat bei der Prüfung der Wahlwerbungsberichte von ÖVP, SPÖ, NEOS, Grünen, Bierpartei und KPÖ für die Nationalratswahl 2024 keine Verstöße gegen das Parteiengesetz in Bezug auf die Wahlkampfobergrenze festgestellt, berichtete etwa orf.at.
Wie Marchetti erläuterte, hat die Volkspartei anfängliche Bedenken des Rechnungshofes durch eine Konkretisierung in vier von vier Punkten ausgeräumt.

Nico Marchetti: Vier von vier Fragen des Rechnungshofes beantwortet. Foto: Jakob Glaser
Christian Stocker hielt Zusage ein
Dazu sagt Marchetti: „Bundeskanzler Christian Stocker hat in seiner damaligen Funktion als Generalsekretär und Wahlkampfleiter zugesichert, dass die Volkspartei die Obergrenze die Wahlkampfkosten einhalten wird. Der Rechnungshof hat das in seiner Prüfung nun offiziell bestätigt und bezeugt damit, dass unser Bundeskanzler seiner Verantwortung als Generalsekretär im Zuge des Nationalratswahlkampfes finanziell vollumfänglich nachgekommen ist.“
Rechnungshof-Prüfung gilt für alle
„Die Volkspartei wurde in der Vergangenheit noch nie so intensiv und umfassend geprüft“ sagte Marchetti weiter. Dieses Vorgehen ist im Sinne der Transparenz und des sorgsamen Umgangs mit Steuergeld auch zu begrüßen.
Die neuen Maßstäbeder Transparenz sollen allerdings auch auf die anderen Parteien angewendet werden, fordert der Generalsekretär. Etwa auf die Freiheitliche Partei, die aktuell weder das Verfahren für die EU-Wahl noch für die Nationalratswahl abgeschlossen hat „und damit ihrer Verantwortung nicht gerecht wird“.
ÖVP hat Obergrenze nicht erreicht
Die ÖVP hat mit Wahlkampfkosten von 7,9 Mio Euro die vorgegebene Obergrenze von 8,66 Mio. Euro unterschritten. Die SPÖ erreichte Kosten von 7 Mio. Euro, die Grünen von 6,6 Mio. Euro. Die Zahlen für die FPÖ fehlen, da die FPÖ die gesetzliche Grundlage der Erhebungen beim Verfassungsgerichtshof beeinspruchte.
