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Regierung legt bei Pflege weiteres Paket vor

Die Regierung hat am Mittwoch ihr drittes Pflegepaket vorgelegt. Foto: BKA/Tarek Wilde

Zum dritten Mal in Folge legt die Regierung nach 2022 und 2023 nun ein weiteres Paket zur Pflege vor. Am Mittwoch präsentierten ÖVP-Sozialsprecher und Klubobmann August Wöginger sowie Gesundheitsminister Johannes Rauch die Eckpunkte.

 

Das fünf Punkte umfassendes Maßnahmenpaket, das am Mittwoch von der Regierung im Ministerrat beschlossen wurde, ermöglicht in Zukunft den Zugang zum Pflegestipendium auch für das Studium an Fachhochschulen.

Eine Kompetenzstelle bringt eine raschere Anerkennung ausländischer Abschlüsse von diplomiertem Pflegepersonal und mit einer 15a-Vereinbarung werden bundesweite Standards für Sozialbetreuungsberufe geschaffen und Kompetenzen von Heimhilfen erweitert, heißt es in einer Medienmitteilung der Bundesregierung.

Die Maßnahmen würden laut Wöginger und Rauch zeigen, wie wichtig der Koalition laufende Verbesserungen für Mitarbeitende, für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind. Das Paket ist parlamentarisch vorbereitet und soll noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden.

 

Bedarf an Pflege nimmt zu

Die Zahl älterer Menschen wächst. Damit verbunden steigt auch der Bedarf an Betreuung und Pflege und an qualifiziertem Personal. Um für alle Pflegebedürftigen ein hochwertiges und leistbares Angebot zu sichern, hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt, begründet die Regierung  ihren Schwerpunkt Pflege.

Nun legt die Bundesregierung ein neues Maßnahmenpaket vor. Es umfasst alle Bereiche von Pflege und Betreuung – von diplomierten Pflegekräften über Sozialbetreuungsberufe und 24-Stunden-Betreuung bis hin zu pflegenden Angehörigen.

 

Das plant die Regierung

  • Pflegestipendium für berufliche Umsteigerinnen und Umsteiger auch an Fachhochschulen
  • Kompetenzstelle für schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • bundesweite Standards und erweiterte Kompetenzen für Sozialbetreuungsberufe
  • Transparenz bei der Abrechnung von 24-Stunden-Betreuungsverträgen
  • Ersatzpflege wird auch tageweise nutzbar

 

Wöginger: „Pflege geht uns allen an“

ÖVP-Klubobmann August Wöginger verhandelte bereits die ersten zwei Pflegepakete für die ÖVP. Er sieht in der Reform der Pflege vor allem eine Investition in die Zukunft.

„Zu den bisherigen Maßnahmen, wie Gehaltszuschüssen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, eine leichter erreichbare sechste Urlaubswoche oder dem Angehörigenbonus, setzen wir jetzt weitere wichtige Schritte: Mehr Tempo und Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ebenso wie die verbesserte finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung der Pflegekräfte. Dies sorgt dafür, dass Pflegekräfte rasch und gut einsetzbar sind. Pflege geht uns alle an und darum arbeiten wir hier auf Hochtouren für weitere Verbesserungen”, erläutert der Sozialsprecher und Klubobmann der ÖVP.

 

 Maßnahmen der Regierung  im Detail

Ausweitung des Pflegestipendiums auf akademische Ausbildungsformen

Das Pflegestipendium erhalten ab September 2024 auch Umsteiger, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Universität oder Fachhochschule absolvieren. Im vergangenen Jahr haben über 7.000 Personen das Pflegestipendium in Anspruch genommen und waren dadurch während der Ausbildung finanziell abgesichert.

Das Pflegestipendium ist für Personen gedacht, die aus einem bestehenden Beruf in Betreuung und Pflege umsteigen und deshalb während der Ausbildung auf ihr Einkommen verzichten müssen. Der Mindestbetrag liegt heuer bei über 1.500 Euro monatlich.

 

Neue Kompetenzstelle schafft effizientere Nostrifikationsverfahren

Für die Nostrifikation ausländischer Studienabschlüsse von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sind in Österreich die Fachhochschulen verantwortlich. Um die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird eine Kompetenzstelle für Nostrifizierungen geschaffen. Sie wird die zentrale Anlauf- und Servicestelle für die Antragsteller, die Arbeitgeber und für die Fachhochschulen.

Die Kompetenzstelle wird Pflegekräfte auch unterstützen, wenn ihnen zur Anerkennung ihres Abschlusses Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Die Förderung des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) für die erforderlichen Kurse, Prüfungen oder Lehrgänge wird auf bis zu 2.500 Euro erhöht. So soll den ausländischen Pflegekräften das Nachholen von Prüfungen erleichtert werden. Auch für diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal wird künftig die Gleichwertigkeit der Ausbildung gesamthafter und nicht durch einen 1:1-Vergleich der Fächer beurteilt, da auch durch Berufserfahrung erworbene Kompetenzen zu berücksichtigen sind. Dies macht die Nostrifikation praxisorientierter und -tauglicher.

 

Einheitliche Standards für Sozialbetreuungsberufe

Berufsbild, Tätigkeit und Ausbildung für die Sozialbetreuungsberufe werden in einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bundesweit einheitlich weiterentwickelt. Die Altersgrenze für alle Sozialbetreuungsberufe wird auf 18 Jahre gesenkt. Bisher mussten manche junge Erwachsene nach ihrer Ausbildung warten, bevor sie als Fach- oder Diplom-Sozialbetreuer arbeiten durften.

Die Kompetenzen der Heimhelfer sollen laut Plänen der Regierung  erweitert werden. Sie dürfen künftig zum Beispiel Augen- und Ohrentropfen verabreichen oder den Blutdruck messen und können ihre Klienten so noch besser unterstützen.

 

Unterstützung für die Ersatzpflege ab dem ersten Tag  

Die Pflege von Angehörigen ist psychisch wie körperlich oft enorm anspruchsvoll. Pflegende Angehörige enthalten deshalb künftig schon ab dem ersten Tag finanzielle Unterstützung für eine Ersatzpflege. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche “frei nehmen”. Bisher war eine finanzielle Unterstützung erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich.

Die Höhe liegt je nach Pflegestufe bei maximal 1.200 bis 2.500 Euro pro Jahr. Förderbar sind maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird der Bezieherkreis um Lebensgefährten, Pflegeeltern sowie Tanten und Onkel erweitert. So können weit mehr Menschen Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Im Jahr 2023 wurden rund 10.500-mal Zuschüsse zur Ersatzpflege gewährt, im ersten Quartal 2024 wurden bereits über 3.000 Ansuchen genehmigt.

 

Mehr Transparenz bei Personenbetreuung

Die Betreuung von bedürftigen Personen im privaten Haushalt erfolgt in Österreich fast ausschließlich durch selbstständige 24-Stunden-Betreuer. Im Rahmen des 24-Stunden-Förderungsmodells sind österreichweit rund 34.000 Personenbetreuer tätig. Sie werden zum Großteil von Agenturen vermittelt, die jeweils einen Vertrag mit der betreuten Person und ihrer Betreuungskraft abschließen.

Eine neue Verordnung verpflichtet Vermittlungsagenturen zu mehr Transparenz. Sie müssen künftig bei der ersten Kontaktaufnahme und in ihren Werbeunterlagen ein Kostenblatt zur Verfügung stellen. Angeführt werden müssen

  • der Preis der Vermittlungstätigkeit,
  • die Leistungen der Vermittlungsagentur unter Angabe der anfallenden Kosten,
  • die Gesamtkosten
  • sowie die Zahlungsmodalitäten.

Verpflichtend ist auch die Angabe, ob die Vermittlungsagentur eine Inkassovollmacht für die Personenbetreuer anbietet. Die Vereinbarung einer Inkassovollmacht muss künftig schriftlich festgehalten werden und kann jederzeit gekündigt werden.

 

Weiterbildung online

Im Bereich der 24-Stunden-Betreuung möchte die Regierung, dass ein zusätzlicher Fokus auf digitale bzw. online Weiterbildung gelegt werden.

Dazu veröffentlicht die Gesundheit Österreich GmbH in den kommenden Tagen und Wochen auf den Informationsseiten pflege.gv.at und gesundheit.gv.at laufend Videos, die kurz und prägnant Wissen zu verschiedenen Themen, wie z.B. Hilfe bei Bewusstseinsverlust, Grundprinzipien der Mobilisation, Unterstützung nach Sturz oder zu Ernährung und Hygiene vermitteln sollen. Durch die mehrsprachigen Videos kann die Qualität in der 24-Stunden-Betreuung erhöht werden, auch pflegende Angehörige profitieren von den Inhalten.