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43 Maßnahmen der Regierung für eine gute Pflege

Es ist seit zwei Jahren ein Schwerpunkt der Regierung mit insgesamt drei Paketen. Die Pflege soll in Österreich ausgebaut werden. Foto: istock / FredFroese

Es ist ein politischer Schwerpunkt, dem sich die Bundesregierung nun schon das dritte Jahr intensiv widmet und zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht hat. Nach 38 Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 setzt die Regierung nun noch weitere fünf drauf, um eine bestmögliche Pflege in Österreich zu erreichen. Zur-Sache hat die  Schwerpunkte der ersten beiden Pflegepakete zusammengefasst.

 

Am Mittwoch wurden von ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Gesundheitsminister Johannes Rauch fünf weitere Maßnahmen der Regierung zur Pflege präsentiert: das 3. Pflegepaket. (Zur-Sache berichtete)

Die Regierung plant das Pflegestipendium für Umsteiger auch an Fachhochschulen, eine Kompetenzstelle für schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, bundesweite Standards und erweiterte Kompetenzen für Sozialbetreuungsberufe, Transparenz bei der Abrechnung von 24-Stunden-Betreuungsverträgen sowie die Möglichkeit, Ersatzpflege auch tageweise zu nutzen.

 

Was von der Regierung beschlossen wurde

Die Bundesregierung verabschiedete voriges Jahr das zweite Pflegepaket, noch ein Jahr zuvor das erste. Hier die Eckpunkte zusammengefasst:

Maßnahmen für Beschäftigte

  • Entgelterhöhungszweckzuschuss: 570 Millionen Euro für Gehaltserhöhungen in Pflegeberufen.
  • Entlastungswoche Pflege: Ab 43 Jahren eine zusätzliche Entlastungswoche.
  • Nachtschwerarbeit: Zwei Stunden Zeitguthaben pro Nachtdienst.
  • Entfristung Pflegeassistenz: Pflegeassistenten dürfen unbefristet arbeiten.
  • Kompetenzerweiterungen: Erweitere Tätigkeiten für Pflegeassistenz und -fachassistenz.
  • Erleichterungen bei Nostrifikation: Vereinfachte Anerkennung ausländischer Ausbildungen.
  • Erleichterungen für ausländische Pflegekräfte: Mehr Punkte für die Rot-Weiß-Rot-Karte.

Maßnahmen für Auszubildende

  • Ausbildungsbeiträge: 600 Euro monatlich für Auszubildende.
  • Pflegestipendium: Unterstützung durch das AMS für spätere Berufseinsteiger.
  • Lehre für Assistenzberufe: Pflegelehre als Modellversuch.
  • Überführung Schulversuche: Neue Ausbildungsplätze ab 2023/24.
  • Durchlässigkeit erhöhen: Rechtsanspruch auf Weiterbildung.

Maßnahmen für Pflegebedürftige und Angehörige:

  • Pflegekarenzgeld: Rechtsanspruch auf Pflegekarenz.
  • Zuwendungen Ersatzpflege: Finanzielle Unterstützung nach drei Tagen.
  • Pflegekurse: Zuschuss zu Pflegekursen für Angehörige.
  • Ausweitung Angehörigengespräch: Fünf Gesprächstermine kostenlos.
  • Entfall Anrechnung Familienbeihilfe: 60 Euro mehr pro Monat.
  • Erschwerniszuschlag: Erhöhung auf 45 Stunden pro Monat.
  • Angehörigenbonus: 1.500 Euro jährlich für pflegende Angehörige ab Pflegestufe 4.
  • Förderung 24-Stunden-Betreuung: 16 Millionen Euro jährlich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Maßnahmen für 24-Stunden-Betreuung:

  • Erhöhung der Förderung: Erhöhung der Förderung auf 800 Euro bzw. 1.600 Euro.
  • Hausbesuche: Bis zu vier Besuche durch qualifiziertes Personal jährlich.
  • Teilbarkeit: Betreuung von bis zu drei Personen in einem Haushalt.
  • Ausbau Beratungszentren: Erweiterung auf ganz Österreich.
  • Supervision & E-Learning: Kostenlose Angebote für Betreuungskräfte.
  • Transparenz bei der Abrechnung: Nachvollziehbare Abrechnungen durch Agenturen.

Maßnahmen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe:

  • Medizinprodukte-Verordnung: Pflegekräfte können Produkte selbst verordnen.
  • Nostrifikationserleichterungen: Vereinfachte Anerkennung ausländischer Ausbildungen.
  • Erleichterung für Pflegeassistenz: Arbeitserlaubnis während Nostrifikation.
  • UBV-Anerkennung für Zivildiener: Befugnis zur Unterstützung bei Basisversorgung.
  • Verlängerung Aufschulungen: Erleichterter Zugang zur Diplomausbildung.
  • GuKG-Novelle: Erleichterter Zugang zu FH-Bachelorgraden.

Maßnahmen für Pflegende Angehörige:

  • Angehörigenbonus: 750 Euro (2023), 1.500 Euro (2024) für pflegende Angehörige.
  • Pflege-/Familienhospizkarenz für Selbstständige: Modell zur Karenzierung.
  • Rechtsanspruch auf Begleitung in Kinder-Rehabilitation: Vier Wochen Pflegekarenzgeld.
  • Pflegegeldeinstufung durch Pflegekräfte: Pflegekräfte übernehmen Begutachtungen.
  • Ausweitung Angehörigengespräche: Bis zu zehn Gesprächstermine jährlich.
  • Unterstützung von Young Careers: Informationskampagne und Hilfen.