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Scharia: Regierung stoppt islamisches Recht

In Österreich soll durchgehend österreichisches Recht angewandt werden: Das sieht das Regierungsprogramm vor. Anlass für die Klarstellung ist ein Beschluss des Landesgerichts Wien, wonach bei einer Schiedsvereinbarung das islamische Recht - die Scharia – angewendet werden darf. Das wird gestoppt, sagt VP-Generalsekretär Nico Marchetti. Foto: Tobias Wegert / pixelio

Die Bundesregierung wird der Anwendung von Scharia-Regeln in Österreich dauerhaft einen Riegel vorschieben, gibt ÖVP-Abgeordneter und Generalsekretär Nico Marchetti bekannt. Das wurde bereits im Regierungsprogramm festgelegt. Anlass der Klarstellung ist ein Aufsehen erregendes Urteil des Landesgerichts Wien, gegen das sogar die Türkische Kulturgemeinde protestiert.

 

Gilt in Österreich die Scharia?

Welches Recht gilt? Grundsätzlich gelten in Staaten deren nationale Gesetze, und zwar auch für die privaten Angelegenheiten der Bürger untereinander, wie Ehe und Familie, also das Zivilrecht. Das nationale Recht gilt auch für die Person, die sich im Staatsgebiet aufhält, das ist das Personalstatut. Im Klartext: Wer in Österreich lebt, unterliegt – unabhängig von der Staatsbürgerschaft und der Religionszugehörigkeit – dem österreichischen Zivilrecht. Genau daran wurde nun gerüttelt.

Der Anlass: Zwei islamische Einwohner in Wien hatten vereinbart, wegen eines Streits ein Schiedsverfahren nach dem Recht des Islam – Scharia – zu wünschen. Dieses entschied, dass einer der beiden dem anderen rund 320.000 Euro zahlen sollte. Der Schuldner berief vor dem Landesgericht Wien, weil dies dem österreichischen Recht widerspreche. Nein, erklärte das LG in einem Beschluss, die Scharia kann für Schiedsverfahren angewendet werden, und dieses widerspreche nicht Grundwerten des österreichischen Rechts.

Die Überraschung und die Empörung in der Öffentlichkeit waren erheblich.

Scharia wird in Österreich gestoppt: Nico Marchetti, Abgeordneter und Generalsekretär der ÖVP. Foto: Ulrike Weiser

Scharia wird in Österreich gestoppt: Nico Marchetti, Abgeordneter und Generalsekretär der ÖVP. Foto: Ulrike Weiser

Justizressort arbeitet an Klarstellung

So sorgte Nico Marchetti umgehend für eine Klarstellung: „Die Bundesregierung wird der Anwendung von Scharia-Regeln in Österreich dauerhaft einen Riegel vorschieben.“

Dies wurde bereits im Arbeitsprogramm der Bundesregierung festgelegt, konkret eben mit Hinweis auf das Personalstatut, also jene gesetzlichen Regeln, die für die Lebensverhältnisse der Person gelten.

Im Regierungsprogramm heißt es:

Internationales Privatrecht (IPRG): Änderung beim Personalstatut; künftig Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt – analog zu EU-Verordnungen (z. B. Rom III-VO); aktuell wird an die Staatsbürgerschaft angeknüpft, was zur Anwendung von Scharia-Recht in Österreich führen kann.

Das Justizministerium arbeitet dazu gegenwärtig Vorschläge aus. Die Einführung von mehreren Rechtsystemen in einem Staat ist verboten.

 

Deckmantel für islamistische Lebensweise

Marchetti zu dem Vorfall: „Die mittelalterlichen Rechtsvorschriften der Scharia können besonders großen Schaden anrichten.“ Die Anwendung von Regelungen, die beispielsweise Frauen zu Menschen zweiter Klasse degradieren würden, darf auf keinen Fall toleriert werden. Die Gleichheit zwischen Mann und Frau ist in Österreich unverrückbar. „Wer sich in Österreich aufhält, hat das zu akzeptieren – ganz gleich, welche Staatsangehörigkeit oder Herkunft eine Person mitbringt“, betont Marchetti.

„Auch im Zivilrecht ist eine Anwendung dieser Rechtsvorschriften problematisch. Denn unter dem Deckmantel der Vertragsfreiheit wurde versucht, eine islamistisch-fundamentalistische Lebensführung mitten in Österreich rechtlich zu legitimieren. Ein potenzieller Dammbruch, in dem sich ganze Gruppen nicht mehr dem österreichischen Zivilrecht, sondern der Scharia unterwerfen, muss verhindert werden. Unsere Grundwerte und die österreichische Rechtsordnung sind die Grundpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die über weltanschauliche und religiöse Grenzen hinweg für Fairness sorgen. Das ist nicht verhandelbar“, so Marchetti abschließend.

Türkische Kulturgemeinde protestiert gegen Scharia-Anwendung. Foto: TKG

Türkische Kulturgemeinde protestiert gegen Scharia-Anwendung. Foto: TKG

Türkische Kulturgemeinde protestiert gegen Beschluss

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich reagierte mit Protest auf den Beschluss des Landesgerichts Wien: Sie respektiere Religionen, aber hier gelte das weltliche österreichische Recht.

„Aus österreichischer Sicht kann diese Entscheidung des Landesgerichts Wien keinesfalls gutgeheißen werden, da sie heute einen starken Eingriff in die säkulare Wirtschaft, morgen dann in die Erzeugungs-, Bedienungs-, Verkaufs- und Servicevorschriften darstellt“, erklärt die Türkische Kulturgemeinde. Und sie stellt fest: Als Muslime in Österreich hätten sie in ihrem neuen Heimatland für diesen Fall ein Anwalt oder Notar hinzugezogen.

In Österreich soll durchgehend österreichisches Recht angewandt werden: Das sieht das Regierungsprogramm vor. Anlass für die Klarstellung ist ein Beschluss des Landesgerichts Wien, wonach bei einer Schiedsvereinbarung das islamische Recht - die Scharia – angewendet werden darf. Das wird gestoppt, sagt VP-Generalsekretär Nico Marchetti. Foto: Tobias Wegert / pixelio
In Österreich soll durchgehend österreichisches Recht angewandt werden: Das sieht das Regierungsprogramm vor. Anlass für die Klarstellung ist ein Beschluss des Landesgerichts Wien, wonach bei einer Schiedsvereinbarung das islamische Recht - die Scharia – angewendet werden darf. Das wird gestoppt, sagt VP-Generalsekretär Nico Marchetti. Foto: Tobias Wegert / pixelio