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Sicherheitsexport-Gesetz: Begutachtung abgeschlossen – Hattmannsdorfer sieht Chance für heimische Industrie
Die Begutachtungsfrist für das neue Sicherheitsexport-Gesetz ist am Dienstag zu Ende gegangen. Das Gesetzespaket der Bundesregierung regelt künftig den Export von sogenannten Dual-Use-Gütern sowie von Verteidigungsgütern und soll österreichischen Unternehmen bessere Chancen im internationalen Wettbewerb verschaffen.
Sicherheitsexport-Gesetz soll Chancengleichheit herstellen
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sieht darin eine strategische Notwendigkeit: „Europa investiert im großen Stil in die eigene Sicherheit und österreichische Unternehmen können mit ihrem Know-how einen entscheidenden Beitrag dazu leisten.“ Der Hintergrund ist das veränderte geopolitische Umfeld: Die Europäische Kommission hat mit ihrem Weißbuch „Readiness 2030“ ein Investitionsvolumen von bis zu 800 Milliarden Euro für Sicherheit und Verteidigung in Aussicht gestellt. Allein im laufenden Jahr werden die Verteidigungsbudgets in Europa um rund elf Prozent steigen. „Unsere Aufgabe ist es jetzt, die regulatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb herzustellen. Deshalb haben wir mit dem Sicherheitsexport-Gesetz eine Reihe an Maßnahmen vorgelegt, um die Verfahren schneller und unbürokratischer zu gestalten“, erklärt Hattmannsdorfer am Dienstag in einer Aussendung des Ministeriums.
25 Stellungnahmen eingegangen
Während der Begutachtungsfrist sind im Wirtschaftsministerium 25 Stellungnahmen eingegangen. Die bisherigen Rückmeldungen fallen laut Ministerium überwiegend positiv aus: Besonders die geplante Vereinfachung der elektronischen Antragstellung sowie die Neugestaltung des Voranfrageverfahrens wurden begrüßt.
Die Novelle umfasst eine Vielzahl an Änderungen, die das Ziel verfolgen, heimische Wertschöpfung zu sichern und die Position österreichischer Unternehmen zu stärken, indem Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb hergestellt wird.
Weniger Bürokratie
Konkret soll künftig ein formloses Firmenschreiben in Verbindung mit der ID-Austria genügen, um einen Antrag zu stellen – der bisher aufwendige Nachweis eines „Verantwortlichen Beauftragten“ entfällt damit.
Ebenfalls vorgesehen ist, dass eine bereits eingereichte Voranfrage nahtlos in ein Genehmigungsverfahren überführt werden kann, ohne dass Unterlagen doppelt eingereicht werden müssen. Hattmannsdorfer betont, dass dies ohne Abstriche bei der inhaltlichen Kontrolle erfolge.
Reduktion von Meldepflichten
Weitere Neuerungen betreffen die Reduktion von Meldepflichten bei Exporten in unkritische EU-Länder, mehr Rechtssicherheit bei der Weiterverarbeitung von genehmigungspflichtigen Gütern sowie eine Klarstellung, dass für reine Messezwecke keine Genehmigungspflicht für Verteidigungsgüter besteht – eine Erleichterung für österreichische Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Fachmessen.
Die eingegangenen Stellungnahmen – unter anderem zu Fristen und Begriffsbestimmungen – will das Ministerium nun auswerten und in die weitere Ausarbeitung des Gesetzes einfließen lassen. „Wir werden die eingelangten Rückmeldungen genau prüfen, um das beste Ergebnis für Österreich zu erzielen“, so der Minister.
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