News

So will die Regierung das Budget konsolidieren

Einsparungen und Mehreinnahmen von insgesamt 3 Milliarden Euro sollen in den Jahren 2025 und 2026 das Budget konsolidieren. Foto: iStock/olegGr

Um drei Milliarden Euro will die Bundesregierung 2025 und 2026 das Budget durch Einsparungen und höhere Einnahmen konsolidieren. Das Finanzministerium gab am Montag erste Details bekannt. Zahlreiche Maßnahmen sollen bereits ab 1. April 2025 gelten.

 

Drei Budget-Milliarden in zwei Jahren

Mit diesen ersten Konsolidierungsschritten beginnt die Anpassung des Budgets an die neuen Herausforderungen, heißt es in einer Medienmitteilung des Finanzministeriums. Die Bundesregierung legt dabei insbesondere Wert auf wachstums- und beschäftigungsfördernde, sozial verträgliche und ausgewogene Maßnahmen, die einzahlungs- wie auszahlungsseitig greifen.

In Summe sollen die geplanten Maßnahmen eine Budgetkonsolidierung von 1,24 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 1,65 Milliarden Euro im Jahr 2026 bringen.

Budget konsolidieren: Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Christian Stocker. Foto: Jakob Glaser / ÖVP

Budget konsolidieren: Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Christian Stocker. Foto: Jakob Glaser / ÖVP

Bildungskarenz wird neu geregelt

Die Abschaffung des bestehenden Modells der Bildungskarenz führt zu Einsparungen im Budget von 350 Millionen Euro 2025 und von 650 Millionen Euro 2026. Für 2026 soll eine Nachfolgeregelung ausgearbeitet werden.

Aber auch einnahmeseitig sind für das Budget Maßnahmen vorgesehen. Folgende steuerrechtliche Änderungen, treten mehrheitlich mit 1.4.2025 in Kraft:

 

Verlängerung des Spitzensteuersatzes um vier Jahre

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde der sogenannte „Spitzensteuersatz“ in Höhe von 55% für Einkommensteile, die über 1 Million Euro liegen, befristet eingeführt. Im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 wurde der Spitzensteuersatz um weitere 5 Jahre (bis 31.12.2025) verlängert. Nun soll dieser um vier weitere Jahre (bis 31.12.2029) verlängert werden. Es wird damit ein Mehraufkommen von rund 50 Millionen Euro pro Jahr erwartet.

 

Vorzeitige Abschaffung der USt-Befreiung für PV-Anlagen

Im Bereich der Umsatzsteuer wurde für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikmodulen ab 1.1.2024 ein bis 31.12.2025 befristeter Nullsteuersatz (entspricht einer echten Umsatzsteuerbefreiung) vorgesehen. Die Regelung soll nun vorzeitig ab 1.4.2025 entfallen. 2025 wird ein Mehraufkommen von rund 175 Millionen Euro erwartet.

 

Anhebung der Wettgebühr auf 5 % per 1.4.2025

Die Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 beträgt derzeit 2% von den Wetteinsätzen. Diese ist damit im Verhältnis zur Glücksspielabgabe, die grundsätzlich 16% vom Einsatz beträgt, relativ niedrig. Aufgrund der Ähnlichkeit von Wetten und Glücksspielen nach dem Glücksspielgesetz, soll hier eine Annäherung der Abgabenbelastung erfolgen. Mit 1.4.2025 soll die Wettgebühr bei 5 % liegen. Für 2025 soll dadurch ein Mehraufkommen von rund 50 Millionen Euro erzielt werden.

 

Einbeziehung von E-Kfz in die motorbezogene Versicherungssteuer

Elektro-Kfz (Kfz mit CO2-Emissionen von 0) sind derzeit von der motorbezogenen Versicherungssteuer (bzw. der Kraftfahrzeugsteuer) befreit. Zukünftig soll sich das durchschnittliche Steuerniveau an jenem von PKW mit Verbrennungsmotor orientieren. Zur weiteren abgabenrechtlichen Unterstützung der Erreichung der Klimaziele aber unter diesem angesetzt werden. Für 2025 soll dadurch ein Mehraufkommen von rund 65 Millionen Euro erzielt werden.

 

Erhöhung der Tabaksteuer für Zigaretten sowie Tabak zum Erhitzen

Zur Steigerung des Tabaksteueraufkommens soll die Tabaksteuer auf Zigaretten angepasst werden, indem die ab 1.4.2025 vorgesehene Absenkung des Preiselements von 32% auf 31,5% ausgesetzt wird und weiters soll die Tabaksteuerbelastung (Tabaksteuerinzidenz) von Tabak zum Erhitzen jener von Zigaretten weiter angenähert werden. Durch die Maßnahmen im Bereich der Tabaksteuer kann voraussichtlich in 2025 ein Mehraufkommen von bis zu 50 Millionen Euro generiert werden.

Kontrollen gegen Abgabenbetrug und Steuerhinterziehung bleiben Thema. Foto: BMF

Kontrollen gegen Abgabenbetrug und Steuerhinterziehung bleiben Thema. Foto: BMF

Anhebung der Stabilitätsabgabe („Standortbeitrag“ der Bankenwirtschaft)

Die Steuersätze der „regulären“ Stabilitätsabgabe sollen angehoben werden, um damit ca. 50 Millionen Euro Mehraufkommen im Budget zu erreichen. Die bisherige Systematik wird nicht geändert. Zusätzlich soll für die Jahre 2025 und 2026 eine Sonderzahlung vorgesehen werden, die ähnlich wie die reguläre Stabilitätsabgabe, einen zweistufigen Steuersatz vorsieht. Dadurch sollen ca. 300 Millionen Euro pro Jahr erzielt werden.

 

Verlängerung Energiekrisenbeitrag-Strom und Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger („Standortbeitrag“ der Energiewirtschaft)

Der Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) wurde Ende 2022 eingeführt. Das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) ist weiter in Kraft, nach der derzeit geltenden Fassung endete der letzte EKB-S-Erhebungszeitraum mit 31.12.2024. Der EKB-S soll nun befristet auf fünf weitere Erhebungszeiträume erstreckt werden (April 2025 bis März 2026, jeweils April bis März 2026 bis 2030), wobei diverse Parameter angepasst werden, um ein entsprechendes Abgabenaufkommen zu generieren. Ergänzend wird der Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger (EKB-F) um weitere fünf Erhebungszeiträume verlängert (April bis Dezember 2025, jeweils Jänner bis Dezember 2026 bis 2029). Insgesamt wird für 2025 (mittels beider Maßnahmen) mit einem Aufkommen im Budget von rund 200 Millionen Euro gerechnet.