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Vier Elemente der direkten Dürrehilfe

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig präsentierte mit Finanzminister Markus Marterbauer und Abg. Martin Bernhard die vier direkten Dürrehilfen der Bundesregierung. Foto: Florian Schrötter

Vier Elemente bilden die direkten Dürrehilfen der Bundesregierung für die Landwirtschaft: Zwei Entlastungen, Zuschüsse und Stundungen. Diese werden von Klimaschutz begleitet.

 

Stärkste Trockenheit seit 175 Jahren

Die vergangenen zwölf Monate waren die trockensten seit Beginn der Aufzeichnungen 1850. Die extreme Trockenheit hat in der heimischen Landwirtschaft historische Schäden verursacht.

Laut Österreichischer Hagelversicherung beläuft sich der Gesamtschaden bereits auf über eine Milliarde Euro.

Mit einer weiteren Verschärfung der Lage ist zu rechnen. Betroffen sind das gesamte Bundesgebiet und sämtliche landwirtschaftlichen Kulturen.

 

Zur Versicherung vier weitere Elemente

Die Dürreschäden an Österreichs Landwirtschaft sind außerordentlich hoch: zu den Versicherungsleistungen der Hagelversicherung sind weitere Maßnahmen erforderlich, um als erstes die äußerst negativen ökonomischen Folgen abzufedern.

Das sind die vier Maßnahmen, wie sie nach den Verhandlungen bekannt gegeben wurden:

 

Zuschuss zu Prämie

Einmalige Anhebung des öffentlichen Prämienzuschusses in der Österreichischen Hagelversicherung, um die Durchversicherungsraten in der Dürreversicherung zu steigern.

  • Um einen Anreiz zur Versicherung zu schaffen, werden die öffentlichen Prämienzuschüsse in der Dürreversicherung der Österreichischen Hagelversicherung einmalig 2027 um 10 % auf 65 % erhöht. Insgesamt eine Summe von 50 Mio. €.

 

Entlastung bei Beiträgen

Befristete Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Dadurch bleibt den betroffenen Betrieben unmittelbar zusätzliche Liquidität verfügbar.

  • Die befristete Entlastung bei den Beiträgen bringt den landwirtschaftlichen Familienbetrieben eine rasche, spürbare Entlastung. Dafür wurden 140 Mio. € vorgesehen.

 

Zuschüsse zu Zinsen

Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite sind das vierte Element: Diese dienen dem notwendigen Ankauf von Futtermitteln, Saatgut, Düngemitteln und weiteren Betriebsmitteln.

  • Beim Grünland wird mit einem Ertragsrückgang von mindestens 33 Prozent gerechnet, beim Silomais von mindestens 25 Prozent. Gleichzeitig steigen die Preise für Grundfuttermittel laufend. Viele landwirtschaftliche Betriebe müssen deshalb Futter zukaufen und brauchen dafür ausreichend finanzielle Mittel. Um die Liquidität der Betriebe zu sichern, wird deshalb ein breit angelegtes Modell für Betriebsmittelkredite geschaffen. Damit können notwendige Ausgaben wie der Zukauf von Futter oder Saatgut finanziert werden.
  • Bund und Länder stellen insgesamt 25 Mio. € für Zinsenzuschüsse zur Verfügung. Dadurch kann ein Kreditvolumen von bis zu 300 Millionen Euro mobilisiert.

 

Stundung bei Krediten

Stundung bei Agrarinvestitionskrediten: Betriebe erhalten mehr zeitlichen Spielraum bei bestehenden Rückzahlungsverpflichtungen.

  • Der Agrarinvestitionskredit, kurz AIK, ist seit Jahren ein wesentliches Instrument zur Weiterentwicklung der österreichischen Landwirtschaft. Jährlich werden rund 1.500 landwirtschaftliche Betriebe damit unterstützt, dadurch wurden Investitionen von rund 1,8 Milliarden Euro ausgelöst. Insbesondere in der aktuellen Situation setzt die Möglichkeit einer Stundung beziehungsweise Laufzeitverlängerung unmittelbar bei den finanziellen Verpflichtungen der Betriebe an und es bleibt kurzfristig mehr Geld am Betrieb. Für diesen Bereich sind 25 Mio. € vorgesehen.

Diese vier Elemente der direkten Dürrehilfe für die Landwirtschaft aus Bundesmitteln werden durch Zahlungen der Hagelversicherung ergänzt. Begleitet wird das Paket von Maßnahmen für den Klimaschutz.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig präsentierte mit Finanzminister Markus Marterbauer und Abg. Martin Bernhard die vier direkten Dürrehilfen der Bundesregierung. Foto: Florian Schrötter
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig präsentierte mit Finanzminister Markus Marterbauer und Abg. Martin Bernhard die vier direkten Dürrehilfen der Bundesregierung. Foto: Florian Schrötter